Herkunftsnachweise sind elektronische Zertifikate, die belegen, dass eine bestimmte Strommenge (typisch 1 MWh) in einem bestimmten Zeitraum aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde. Sie dienen der bilanziellen Zuordnung von „Grünstrom“ – nicht dem physischen Transport von Elektronen.
Ein HKN wird pro erzeugter Megawattstunde ausgestellt und enthält u. a. Anlage, Technologie (z. B. Wind, PV, Wasser), Standort und Erzeugungszeitraum. Er kann gehandelt, übertragen und einmalig zur Anrechnung auf den Stromverbrauch eines Kunden „entwertet“ (ausgebucht) werden – damit wird Doppelzählung verhindert. In Europa werden HKN überwiegend als Guarantees of Origin (GO) in standardisierten Registern geführt; bei Entwertung verliert das Zertifikat seine Gültigkeit. Unternehmen und Energieversorger nutzen HKN für Stromkennzeichnung (Lieferanten- oder Produktmix) und für Scope-2 (marktbasierte) Treibhausgasberichte. HKN sagen nichts über Netzstabilität, Förderungen oder reale Lieferwege aus, sondern über die bilanzielle Zuordnung erneuerbarer Erzeugung zu Verbrauch. Qualität und Aussagekraft hängen u. a. von Technologie, Alter der Anlage, Zeitnähe von Erzeugung und Verbrauch sowie regionalen Präferenzen ab.
Beispiel aus der Praxis:
Ein Industriebetrieb verbraucht 10 GWh Strom pro Jahr. Er kauft für sein „Ökostrom“-Produkt 10 000 HKN aus Windkraft (Erzeugung Januar–Dezember desselben Jahres) und lässt sie auf seinen Verbrauch entwerten. In der Stromkennzeichnung kann der Betrieb 100 % erneuerbaren Strom ausweisen; physikalisch bezieht er weiterhin Netzstrom-Mix, bilanziell ist sein Verbrauch durch die entwerteten HKN gedeckt.
Abgrenzung & verwandte Begriffe:
- Stromkennzeichnung: Darstellung des Liefermixes und Umweltkennzahlen; nutzt entwertete HKN als Beleg.
- PPA (Power Purchase Agreement): Stromliefer- bzw. Differenzvertrag; HKN können Bestandteil sein, sind aber nicht dasselbe.
- EE-Förderung (z. B. EEG/Marktprämie): Finanzielle Förderung der Erzeugung; HKN sind keine Subvention, sondern Nachweise.
- CO₂-Zertifikate/Offsets: Klimaschutzgutschriften für Emissionsminderungen anderswo; haben einen anderen Zweck als HKN.
- Regionalnachweise / Aufpreise: Zusätzliche Kriterien (z. B. Regionalität, Neuanlagen) sind freiwillige Qualitätsmerkmale, keine Eigenschaft des HKN-Standards selbst.
Häufige Missverständnisse:
- „Mit HKN bekomme ich physisch grünen Strom.“ – Nein. HKN regeln die bilanzielle Zuordnung; im Netz fließt stets ein Mix.
- „HKN = Förderung.“ – Falsch. HKN bestätigen nur die Herkunft; Förderungen laufen über eigene Mechanismen.
- „Einmal gekauft, immer nutzbar.“ – HKN müssen zeitnah zur Erzeugung entwertet werden; nach Entwertung sind sie verbraucht.
- „Jedes HKN ist gleich wertvoll.“ – Wahrnehmung/Preis variieren nach Technologie, Region, Zeitnähe, Zusatzeigenschaften (z. B. Neuanlage).
- „Mit HKN ist Greenwashing ausgeschlossen.“ – HKN schaffen Transparenz, aber keine zusätzliche Erzeugung. Wer „Zusätzlichkeit“ will, braucht vertragliche/programmatische Kriterien (z. B. PPAs mit Neuanlagen, zusätzliche Qualitätslabels).
- „Produktkennzeichnung = Lieferantenmix.“ – Ein Produkt kann 100 % erneuerbar ausweisen, obwohl der Gesamtmix des Anbieters anders ist; beides wird getrennt dargestellt.