Im Marktprämienmodell erwirtschaftet die Anlage Erlöse durch den Verkauf des erzeugten Stroms an der Börse oder über einen Händler. Zusätzlich wird monatlich eine „gleitende“ Prämie gezahlt: Sie entspricht vereinfacht dem Förderwert minus dem Referenzmarktwert (dem passenden Monatsdurchschnitt der Börsenpreise). Liegt der Börsenpreis über dem Förderwert, entfällt die Prämie (sie wird nicht negativ). Ziel des Modells ist es, erneuerbare Anlagen in den Markt zu integrieren, ohne die Förderung vollständig zu verlieren. Für Prognosen, Fahrpläne, Bilanzkreismanagement und Abrechnung wird häufig ein Direktvermarkter beauftragt. Bei anhaltend negativen Börsenpreisen kann die Förderung zeitweise reduziert oder ausgesetzt werden.
Beispiel aus der Praxis:
Eine Windanlage hat einen Förderwert von 8,0 ct/kWh. Der relevante Monats-Marktwert liegt bei 6,5 ct/kWh. Die Marktprämie beträgt 1,5 ct/kWh. Betreibererlös im Monat = Börsenerlös (6,5 ct/kWh, abzüglich Vermarktungskosten) + Marktprämie (1,5 ct/kWh). Liegt der Marktwert z. B. bei 9,0 ct/kWh, gibt es 0 ct/kWh Prämie; der Betreiber profitiert allein vom hohen Börsenpreis.
Abgrenzung & verwandte Begriffe:
Einspeisevergütung: Fester Vergütungssatz pro kWh ohne Marktrisiko; beim Marktprämienmodell wird vermarktet und das Preisrisiko teilweise getragen.
Direktvermarktung: Der tatsächliche Stromverkauf am Markt; notwendiger Bestandteil des Marktprämienmodells.
Contracts for Difference (CfD): Ähnliches Ausgleichsprinzip, aber meist als beidseitiger Vertrag gestaltet (Zahlung in beide Richtungen).
PPA (Power Purchase Agreement): Langfristiger Stromliefervertrag; kann mit oder ohne Förderung bestehen und ersetzt ggf. die Spotmarktvermarktung.
Häufige Missverständnisse:
„Die Förderung garantiert einen festen Mindestpreis.“ – Nicht exakt: Referenz ist ein Durchschnittswert; Abweichungen durch Erzeugungsprofil, Prognosefehler und Kosten führen dazu, dass die tatsächlichen Einnahmen vom Förderwert abweichen können.
„Man erhält die Prämie immer.“ – Nein, bei hohen Börsenpreisen fällt sie auf null; bei anhaltend negativen Preisen kann sie ausgesetzt sein.
„Der Direktvermarkter nimmt mir jedes Risiko ab.“ – Er übernimmt operative Aufgaben; Preis-, Profil- und Bilanzierungsrisiken bleiben teils beim Betreiber oder werden vertraglich geregelt.