Ein PPA ist ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Stromerzeuger (oft eine Wind- oder Solaranlage) und einem Abnehmer (Unternehmen, Versorger). Er legt Preis und Abnahmebedingungen über mehrere Jahre fest und schafft so Planbarkeit bei Kosten und Erlösen.
PPAs laufen typischerweise 5–20 Jahre und regeln, zu welchem Preis und in welchem Umfang Strom abgenommen bzw. bilanziell zugeordnet wird. Preismodelle sind z. B. Festpreis pro MWh, indexierte Preise, Floors/Caps oder Mischformen. Man unterscheidet physische PPAs (Strom wird über einen Lieferanten ins Netz „gesleevt“) und virtuelle/synthetische PPAs (finanzieller Differenzvertrag, Strombezug weiter über den üblichen Lieferanten). Häufig werden Herkunftsnachweise (HKN) mitgeliefert, damit der Abnehmer den Strom als erneuerbar bilanzieren kann. Risiken bleiben: u. a. Mengen-/Profilrisiken (Produktion schwankt), Basiskopplung/Basisrisiko (Spot vs. Termin/Lastprofil), Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiekosten sowie Gegenparteirisiko (Bonität).
Beispiel aus der Praxis:
Ein Industriebetrieb schließt einen 10-Jahres-PPA mit einem Solarpark über „Pay-as-produced“: Für jede erzeugte MWh zahlt er 55 €/MWh. Produziert der Park im Juli 4 000 MWh, zahlt der Abnehmer 220 000 €. Benötigt der Betrieb mehr oder weniger Strom, wird die Differenz wie üblich über seinen Lieferanten gedeckt bzw. verkauft. Alternativ als virtuelles PPA: Marktpreis − 55 € wird monatlich zwischen den Parteien ausgeglichen; physisch bezieht der Betrieb weiterhin Strom vom Standardlieferanten, erhält aber HKN aus dem Solarpark.
Abgrenzung & verwandte Begriffe zum Power Purchase Agreement:
- Physisches PPA vs. virtuelles/synthetisches PPA: Lieferung über Lieferant/„Sleeving“ vs. reiner finanzieller Differenzvertrag (ähnlich CfD).
- On-site vs. Off-site: Anlage am eigenen Standort (Direktleitung) vs. entfernt, Einspeisung ins öffentliche Netz.
- Direktvermarktung: Vermarktung des Anlagenstroms am Markt; kann Grundlage eines PPAs sein.
- CfD (Contract for Difference): Staatlich oder privat vereinbarter Differenzvertrag; virtuelles PPA ist eine private CfD-Variante.
- Grünstrom/Herkunftsnachweis (HKN): Zertifikate, die die erneuerbare Erzeugung belegen; häufig Bestandteil, aber nicht automatisch.
Häufige Missverständnisse:
- „Mit einem PPA fließt der Strom direkt von der Windanlage in mein Werk.“ – Physikalisch kommt immer Netzstrom-Mix; Zuordnung erfolgt bilanziell.
- „PPA = garantiert günstiger Strom.“ – Nicht zwingend; Vorteil hängt von Marktpreisen, Lastprofil und Vertragsdetails ab.
- „Mit PPA ist alles risiko-frei.“ – Mengen-, Profil-, Preis- und Gegenparteirisiken bleiben und müssen vertraglich adressiert werden.
- „Zertifikate reichen, das ist ein PPA.“ – Reiner Zertifikatekauf ohne Preis-/Mengenvereinbarung ist kein PPA.