F.A.Q.
Die Direktvermarktung bezeichnet den Prozess, bei dem Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind- oder Solaranlagen direkt über einen Vermarkter an der Strombörse verkauft wird. Dabei wird der erzeugte Strom von einem Anlagenbetreiber nicht an den Netzbetreiber, sondern an einen sogenannten Direktvermarkter - z.B. QUADRA energy - abgegeben. Dieser Direktvermarkter verkauft den Strom an der Börse weiter und zahlt dem Anlagenbetreiber den Marktwert, abzüglich einer Dienstleistungspauschale.
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Gemäß § 20 EEG ist die Direktvermarktung für Windenergie- und Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW und einer Inbetriebnahme nach dem 01.01.2016 verpflichtend. Anlagen, die vor diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden oder eine Leistung von weniger als 100 kW aufweisen, können optional an der Direktvermarktung teilnehmen. Diese Anlagen können weiterhin die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen und sind nicht zur Direktvermarktung verpflichtet.
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Im Gegensatz zur Einspeisevergütung, bei der der Strom an den Netzbetreiber verkauft und die EEG-Vergütung erhalten wurde, erfolgt die Abgabe des Stroms in der Direktvermarktung an einen Direktvermarkter. Der Anlagenbetreiber erhält monatlich den Marktwert des Stroms vom Direktvermarkter und zusätzlich die Marktprämie vom Netzbetreiber. Zusammen ergeben diese Zahlungen den anzulegenden Wert, der über 20 Jahre garantiert ist. Dank der enthaltenen Managementprämie liegt der Erlös aus der freiwilligen Direktvermarktung stets über der EEG-Vergütung.
Eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an der Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit der Anlagen gemäß § 10b EEG. Diese Technologie ermöglicht es, die Anlagen in ein virtuelles Kraftwerk zu integrieren, Produktionsdaten in Echtzeit zu überwachen und die Leistung bei Bedarf ferngesteuert zu regulieren, was die optimale Vermarktung des erzeugten Stroms sicherstellt.
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Die Direktvermarktung ist für Windenergie- und Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW und einer Inbetriebnahme nach dem 01.01.2016 gemäß § 20 EEG verpflichtend.
Für Windenergie- und Solaranlagen, die vor diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden, ist die Direktvermarktung optional. Betreiber solcher Anlagen können von der Managementprämie in Höhe von 0,4 ct/kWh profitieren, die zusätzlich zur EEG-Förderung ausgezahlt wird. Dies bedeutet, dass Sie in der optionalen Direktvermarktung immer mehr als die reine Einspeisevergütung erhalten. Zudem besteht die Flexibilität, beliebig oft zwischen der Einspeisevergütung und der Direktvermarktung zu wechseln, ohne den Anspruch auf die EEG-Vergütung zu verlieren.
Keine Sorge vor der Direktvermarktung! Wir kümmern uns um alle Details und sorgen dafür, dass Sie die Vorteile der Direktvermarktung optimal nutzen können.
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Voraussetzung für die Teilnahme an der Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit Ihrer Windenergie- oder Solaranlagen gemäß §10b EEG. Diese Technologie ermöglicht es uns, Ihren Windpark in unser virtuelles Kraftwerk einzubinden, in Echtzeit auf Produktionsdaten zuzugreifen und bei Bedarf Ihre Anlagen ferngesteuert zu reduzieren – ein Schlüssel für die optimale Vermarktung Ihres Stroms.
Keine Sorge, wir sind für Sie da und machen es Ihnen leicht:
- Technische Vorbereitung:
Falls in Ihrem Windpark noch keine Fernsteuertechnik installiert ist, bieten wir Ihnen beim Vertragsabschluss ein Angebot unseres Kooperationspartners an. Einfach und unkompliziert. - Anbindung an unser Virtuelles Kraftwerk:
Wenn Sie sich für die Technik unseres Partners entscheiden oder eine Technik von ENERCON verbaut ist, übernehmen wir die komplette Organisation für Sie. Sollten Sie schon eine andere Fernsteuertechnik besitzen, bekommen Sie alle nötigen Informationen zur Anbindung an unser System gleich mit Ihrem Angebot. - Abschlusstest und Dokumentation:
Nach erfolgreicher Anbindung führen wir einen Abschlusstest durch, um die korrekte Verbindung mit unserem System zu bestätigen. Danach erhalten Sie und der zuständige Netzbetreiber alle erforderlichen Dokumente – so erfüllen wir gemeinsam die Voraussetzungen für die Direktvermarktung.
Marktwert:
Der Marktwert, oft auch als Monatsmarktwert bezeichnet, ist der durchschnittliche Preis, den eine Kilowattstunde (kWh) Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind oder Biomasse innerhalb eines Monats am Energiemarkt erzielt. Dieser Wert ist entscheidend für Anlagenbetreiber, die ihren Strom über die Direktvermarktung verkaufen, denn er bildet die Basis für die Berechnung der Marktprämie.
Den Marktwert kann man sich wie den Durchschnittspreis vorstellen, den alle erneuerbaren Energien in einem bestimmten Monat auf dem Strommarkt bekommen haben. Dieser Wert ist variabel und ändert sich monatlich, da er von verschiedenen Faktoren wie Angebot, Nachfrage und Marktschwankungen abhängt.
Um stets auf dem Laufenden zu bleiben und die Monatsmarktwerte sowie die Hochrechnungen für energieträgerspezifische Einspeisungen einzusehen, besuchen Sie bitte die Plattform www.netztransparenz.de.
Wenn Sie nach den aktuellen Strompreisen suchen, diese finden Sie beispielsweise direkt auf unserer Homepage im Datencenter oder auf der Webseite der EPEX Spotbörse unter EPEX Spotmarkt-Daten. Diese Quellen bieten Ihnen Echtzeitinformationen und historische Daten, die für das Verständnis des Marktwertes und für die Planung Ihrer Vermarktungsstrategie wertvoll sein können.
Marktprämie:
Die Marktprämie ist ein finanzieller Ausgleich, der im Rahmen des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt wurde, um Betreibern von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne oder Biomasse erzeugen, den Verkauf ihres Stroms direkt auf dem Energiemarkt zu ermöglichen.
Das funktioniert so: Normalerweise würde der produzierte Strom zu einem festgelegten Preis vergütet werden, der durch das EEG bestimmt ist – das ist die sogenannte Einspeisevergütung. Diese Vergütung soll sicherstellen, dass die Erzeugung erneuerbarer Energien wirtschaftlich tragbar ist, auch wenn die Marktpreise schwanken.
Wenn der Marktpreis für Strom niedriger ist als die Einspeisevergütung, könnte es für Anlagenbetreiber unattraktiv sein, ihren Strom zu verkaufen, da sie dann weniger Geld für ihre Energie bekommen würden. Hier kommt die Marktprämie ins Spiel. Sie gleicht die Differenz aus – wenn der Marktpreis niedriger ist als die EEG-Vergütung, erhalten die Anlagenbetreiber eine zusätzliche Zahlung vom Netzbetreiber, die Marktprämie, um diesen Unterschied auszugleichen.
Das Ziel der Marktprämie ist es, den Anlagenbetreibern einen kontinuierlichen und stabilen Einkommensstrom zu bieten, unabhängig von den täglichen Schwankungen des Strompreises auf dem Markt. So werden Betreiber ermutigt, ihren Strom direkt zu vermarkten und an den Marktmechanismen teilzunehmen, während sie gleichzeitig gegen niedrige Preise abgesichert sind.
In einfachen Worten: Die Marktprämie sichert den Anlagenbetreibern zu, dass sie nicht weniger als die festgelegte EEG-Vergütung erhalten, auch wenn sie ihren Strom direkt auf dem Markt verkaufen.
Managementprämie:
Die Managementprämie ist eine Art Bonus, der Anlagenbetreiber, deren Anlagen vor 2016 in Betrieb genommen wurden, zum Wechsel in die Direktvermarktung anreizen soll. Die Managementprämie wird zusätzlich zur EEG-Vergütung gezahlt wird und soll die zusätzlichen Kosten decken, die bei der Direktvermarktung von Strom entstehen.
Durch die Marktintegrationsleistung der Direktvermarkter ist die Managementprämie heut in der Regel höher, als die tatsächlichen Kosten der Direktvermarkter. Daher wird sie üblicherweise zwischen dem Vermarkter und Ihnen als Betreiber aufgeteilt. Das bedeutet, dass Sie durch die Direktvermarktung sogar mehr Geld verdienen können, als durch die EEG-Einspeisevergütung. So entsteht ein finanzieller Anreiz, Ihren Strom selbst zu vermarkten, anstatt sich auf die Einspeisevergütung zu verlassen.
Die EEG-Vergütung, auch bekannt als Einspeisevergütung, ist eine festgelegte Vergütung, die Betreiber von Wind- und Solaranlagen für den erzeugten Strom erhalten. Der Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet sich, den Strom aus Ihrer Wind- oder Solaranlage zu diesem festen Vergütungssatz, dem sogenannten anzulegenden Wert, für 20 Jahre abzunehmen, wodurch Anlagenbetreibern finanzielle Sicherheit geboten wird. Dies erleichtert die Finanzierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Die EEG-Vergütung fördert daher die Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem, indem sie Anreize für Investitionen schafft. Dies ist ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Deutschland.
Wenn Ihre EE-Anlage durch einen Direktvermarkter wie QUADRA energy vermarktet wird, erhalten Sie nicht den vollen anzulegenden Wert direkt vom Netzbetreiber. Der Anlagenbetreiber erhält monatlich den Marktwert des Stroms vom Direktvermarkter und zusätzlich die Marktprämie vom Netzbetreiber. Zusammen ergeben diese Zahlungen den anzulegenden Wert.
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Das QUADRA energy-Kundenportal bietet Ihnen eine komfortable Möglichkeit, sowohl von zuhause als auch mobil jederzeit auf Ihre Daten zuzugreifen und Anpassungen vorzunehmen. Hier sind einige der wichtigsten Funktionen des Kundenportals:
- Zugriff auf Stammdaten:
Sie können jederzeit auf Ihre Stammdaten zugreifen und Anpassungsanfragen stellen. Dies ermöglicht eine einfache Verwaltung Ihrer persönlichen und Anlagendaten. - Einsicht in Lastgangdaten:
Das Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Lastgangdaten sowohl visuell anzuzeigen als auch in tabellarischer Form herunterzuladen. - Übersicht über Redispatch-Maßnahmen und deren Klärungsstatus:
Erhalten Sie einen Überblick über die aktuell vorliegenden Informationen zu Redispatch-Maßnahmen, marktbasierten Abschaltungen und dem Status der Klärung der Redispatch-Maßnahmen. - Meldung von Nichtverfügbarkeiten:
Für die Direktvermarktung essenzielle Meldungen von Nichtverfügbarkeiten können direkt im Kundenportal in standardisierter Form erfolgen. Dies stellt sicher, dass Sie einen jederzeit verfügbaren Kommunikationskanal haben und nicht auf die Geschäftszeiten angewiesen sind. - Abrechnungen, Übersicht und Transparenz:
Das Portal bietet eine übersichtliche Darstellung aller relevanten Informationen und Daten sowie Abrechnungen.
Diese Funktionen ermöglichen eine effiziente und flexible Verwaltung Ihrer Anlagen und bieten Ihnen jederzeit Einblick in alle relevanten Daten und Informationen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit Ihrer Windenergie- oder Solaranlagen gemäß §10b EEG. Diese Technologie ermöglicht es uns, Ihren Windpark in unser virtuelles Kraftwerk einzubinden, in Echtzeit auf Produktionsdaten zuzugreifen und bei Bedarf Ihre Anlagen ferngesteuert zu reduzieren – ein Schlüssel für die optimale Vermarktung Ihres Stroms.
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Wichtig:
Eine Nichteinhaltung dieser Voraussetzung führt zu einer Sanktion gemäß §52 EEG 2023. Es, droht eine Strafzahlung in Höhe von 10 € je installiertem kW und Monat bis die Nachweise erbracht werden können.
Keine Sorge, wir sind für Sie da und machen es Ihnen leicht:
Falls in Ihrem Windpark noch keine Fernsteuertechnik installiert ist, bieten wir Ihnen beim Vertragsabschluss ein Angebot unseres Kooperationspartners an. Einfach und unkompliziert.
Lesen Sie auch: Meine bin noch nicht fernsteuerbar, was muss jetzt getan werden?
Falls in Ihrem Wind- oder Solarpark noch keine Fernsteuertechnik installiert ist, kontaktieren Sie gerne unsere Kooperationspartner oder einen Dienstleister Ihrer Wahl:
- Für Solaranlagen: energy & meteo systems GmbH
- Für Windenergieanlagen: Protea Energy GmbH
Sie können natürlich auch jeden anderen Ausrüster ansprechen. Fordern Sie dort entsprechend ein Angebot an und beauftragen Sie die Ausrüstung. Ihr Ausrüster stellt Ihnen mit dem Einbau der Fernsteuertechnik einen Einbaubeleg zur Verfügung. Diesen Einbaubeleg leiten Sie bei Bestandsprojekten vor der Vertragsunterzeichnung und bei Neubauprojekten unmittelbar nach dem Einbau der Technik an uns weiter.
Zusammenfassung der Schritte:
- Dienstleister kontaktieren: Wählen Sie einen unserer Kooperationspartner oder einen anderen geeigneten Dienstleister.
- Angebot einholen und beauftragen: Fordern Sie ein Angebot für die Ausrüstung mit Fernsteuertechnik an und beauftragen Sie den Einbau.
- Einbaubeleg erhalten: Lassen Sie sich nach der Installation der Technik einen Einbaubeleg ausstellen.
- Einbaubeleg weiterleiten: Leiten Sie diesen Einbaubeleg bei Bestandsprojekten vor der Vertragsunterzeichnung und bei Neubauprojekten direkt nach dem Einbau an uns weiter.
- Aufschaltung veranlassen: Beauftragen Sie Ihren Dienstleister mit der Aufschaltung in unser virtuelles Kraftwerk.