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Direktvermarktung
Die Direktvermarktung bezeichnet den Prozess, bei dem Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind- oder Solaranlagen direkt über einen Vermarkter an der Strombörse verkauft wird. Dabei wird der erzeugte Strom von einem Anlagenbetreiber nicht an den Netzbetreiber, sondern an einen sogenannten Direktvermarkter - z.B. QUADRA energy - abgegeben. Dieser Direktvermarkter verkauft den Strom an der Börse weiter und zahlt dem Anlagenbetreiber den Marktwert, abzüglich einer Dienstleistungspauschale.
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Gemäß § 20 EEG ist die Direktvermarktung für Windenergie- und Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW und einer Inbetriebnahme nach dem 01.01.2016 verpflichtend. Anlagen, die vor diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden oder eine Leistung von weniger als 100 kW aufweisen, können optional an der Direktvermarktung teilnehmen. Diese Anlagen können weiterhin die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen und sind nicht zur Direktvermarktung verpflichtet.
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Im Gegensatz zur Einspeisevergütung, bei der der Strom an den Netzbetreiber verkauft und die EEG-Vergütung erhalten wurde, erfolgt die Abgabe des Stroms in der Direktvermarktung an einen Direktvermarkter. Der Anlagenbetreiber erhält monatlich den Marktwert des Stroms vom Direktvermarkter und zusätzlich die Marktprämie vom Netzbetreiber. Zusammen ergeben diese Zahlungen den anzulegenden Wert, der über 20 Jahre garantiert ist. Dank der enthaltenen Managementprämie liegt der Erlös aus der freiwilligen Direktvermarktung stets über der EEG-Vergütung.
Eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an der Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit der Anlagen gemäß § 10b EEG. Diese Technologie ermöglicht es, die Anlagen in ein virtuelles Kraftwerk zu integrieren, Produktionsdaten in Echtzeit zu überwachen und die Leistung bei Bedarf ferngesteuert zu regulieren, was die optimale Vermarktung des erzeugten Stroms sicherstellt.
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Die Direktvermarktung ist ein entscheidender Schritt für die langfristige und nachhaltige Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Sie bildet die Grundlage für die marktwirtschaftliche Integration erneuerbarer Energien in das deutsche Energiesystem und trägt zur Reduktion der Abhängigkeit von staatlicher Förderung bei. Im Wesentlichen ist die Direktvermarktung ein Anreizsystem zur Minimierung der Marktintegrationskosten erneuerbarer Energien durch deren Privatisierung. Der Erfolg der Direktvermarktung beruht auf vier zentralen Säulen:
- Bessere Prognosen für Erneuerbare Energien:
Die Direktvermarktung schafft marktwirtschaftliche Anreize, die die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien besser kalkulierbar machen. Optimierte Wetterprognosen und die Nutzung von Live-Einspeisedaten tragen zu einer genaueren Planung und Steuerung der Netzauslastung bei. Diese präziseren Vorhersagen ermöglichen eine effizientere Integration der erneuerbaren Energien ins Netz und reduzieren das Risiko von Netzengpässen. - Nutzen von Anlagenflexibilität::
Durch die Direktvermarktung können Windenergie- oder Solaranlagen bedarfsgerecht durch den Direktvermarkter gesteuert und somit netz- und preisstabilisierend eingesetzt werden. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Stromerzeugung an die tatsächliche Nachfrage anzupassen und somit die Stabilität des Stromnetzes zu erhöhen. - Minimierung der Vermarktungskosten::
Die Risiken und Kosten der Stromvermarktung werden im Rahmen der Direktvermarktung privatisiert, d.h., sie werden von den Übertragungsnetzbetreibern auf die Direktvermarkter übertragen. Die Direktvermarkter übernehmen den Handel an der Börse und tragen die entsprechenden Marktrisiken, was zu einem effizienteren und wettbewerbsorientierten Energiemarkt beiträgt. Dadurch werden die Marktintegrationskosten der erneuerbaren Energien reduziert und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöht. - Vermarktung ohne Förderung:
Die Direktvermarktung legt den Grundstein für eine marktseitige Finanzierung von Windenergie- und Solaranlagen. Dies betrifft insbesondere neue Solaranlagen und sogenannte Post-EEG-Anlagen, also Anlagen, die nach mehr als 20 Jahren keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Förderung haben. Für diese Anlagen ist der freie Markt der Hauptabsatzweg für grünen Strom. Direktvermarkter können Anlagenbetreibern durch den Einsatz von Terminmärkten eine langfristige preisliche Absicherung bieten, wodurch eine Förderung obsolet wird. Dies hängt jedoch vom aktuellen Strompreisniveau ab.
Die Direktvermarktung ist für Windenergie- und Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW und einer Inbetriebnahme nach dem 01.01.2016 gemäß § 20 EEG verpflichtend.
Für Windenergie- und Solaranlagen, die vor diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden, ist die Direktvermarktung optional. Betreiber solcher Anlagen können von der Managementprämie in Höhe von 0,4 ct/kWh profitieren, die zusätzlich zur EEG-Förderung ausgezahlt wird. Dies bedeutet, dass Sie in der optionalen Direktvermarktung immer mehr als die reine Einspeisevergütung erhalten. Zudem besteht die Flexibilität, beliebig oft zwischen der Einspeisevergütung und der Direktvermarktung zu wechseln, ohne den Anspruch auf die EEG-Vergütung zu verlieren.
Keine Sorge vor der Direktvermarktung! Wir kümmern uns um alle Details und sorgen dafür, dass Sie die Vorteile der Direktvermarktung optimal nutzen können.
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Voraussetzung für die Teilnahme an der Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit Ihrer Windenergie- oder Solaranlagen gemäß §10b EEG. Diese Technologie ermöglicht es uns, Ihren Windpark in unser virtuelles Kraftwerk einzubinden, in Echtzeit auf Produktionsdaten zuzugreifen und bei Bedarf Ihre Anlagen ferngesteuert zu reduzieren – ein Schlüssel für die optimale Vermarktung Ihres Stroms.
Keine Sorge, wir sind für Sie da und machen es Ihnen leicht:
- Technische Vorbereitung:
Falls in Ihrem Windpark noch keine Fernsteuertechnik installiert ist, bieten wir Ihnen beim Vertragsabschluss ein Angebot unseres Kooperationspartners an. Einfach und unkompliziert. - Anbindung an unser Virtuelles Kraftwerk:
Wenn Sie sich für die Technik unseres Partners entscheiden oder eine Technik von ENERCON verbaut ist, übernehmen wir die komplette Organisation für Sie. Sollten Sie schon eine andere Fernsteuertechnik besitzen, bekommen Sie alle nötigen Informationen zur Anbindung an unser System gleich mit Ihrem Angebot. - Abschlusstest und Dokumentation:
Nach erfolgreicher Anbindung führen wir einen Abschlusstest durch, um die korrekte Verbindung mit unserem System zu bestätigen. Danach erhalten Sie und der zuständige Netzbetreiber alle erforderlichen Dokumente – so erfüllen wir gemeinsam die Voraussetzungen für die Direktvermarktung.
Die Anmeldung Ihrer Solar- oder Windenergieanlage zur Direktvermarktung ist ein strukturierter Prozess, der es Ihnen ermöglicht, vom Verkauf Ihres Stroms direkt am Markt zu profitieren. Hier sind die wesentlichen Schritte, die Sie durchführen müssen, um Ihre Anlage erfolgreich anzumelden:
- Prüfung der Voraussetzungen
Vergewissern Sie sich, dass Ihre Anlage den technischen und rechtlichen Anforderungen für die Direktvermarktung entspricht, einschließlich notwendiger Einrichtungen für die Fernsteuerung und Überwachung. Unsere Kooperationspartner stehen bereit, um Sie bei diesem Schritt fachgerecht zu unterstützen. - Auswahl eines Direktvermarkters
Entscheiden Sie sich für einen zuverlässigen Direktvermarkter mit Erfahrung im Sektor erneuerbare Energien und solider Bonität. Bei QUADRA energy erwarten Sie maßgeschneiderte Lösungen für Solar- und Windenergieanlagen und eine umfassende Begleitung durch den gesamten Prozess.
Fordern Sie unverbindlich ein Angebot an: vertrieb@quadra-energy.com.
- Vertragsabschluss
Nach Auswahl Ihres Direktvermarkters wird ein Vertrag über die Direktvermarktung Ihrer erzeugten Energie aufgesetzt, der die Konditionen der Zusammenarbeit festlegt. Dies umfasst Preisfindungsmechanismen, Abrechnungsmodalitäten und Vertragslaufzeit.
Fordern Sie unverbindlich ein Angebot an: vertrieb@quadra-energy.com.
- Technische Anbindung
Wir sorgen für die technische Vorbereitung Ihrer Anlage auf die Direktvermarktung, inklusive Installation oder Anpassung von Kommunikationsgeräten zur Echtzeitdatenübertragung und Fernsteuerung. Unsere Kooperationspartner garantieren eine nahtlose Integration in unser virtuelles Kraftwerk. - Anmeldung
Sobald die technischen und administrativen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Anlage durch Ihren Direktvermarkter beim Netzbetreiber für die Direktvermarktung registriert.
Bitte beachten Sie dabei die gesetzlichen Wechselfristen:- Von Direktvermarkter zu Direktvermarkter: Die Frist beträgt 10 Werktage (Samstag ausgenommen) vor dem Monatsersten.
- Von Einspeisevergütung zur Direktvermarktung: Die Wechselfrist ist ein Kalendermonat zum Monatsersten.
- Vermarktungsstart, Abschlusstest und Dokumentation
Unmittelbar nach Vermarktungsbeginn führen wir einen Abschlusstest durch, um die korrekte Verbindung mit unserem System zu bestätigen. Sie und der zuständige Netzbetreiber erhalten alle notwendigen Dokumente zur Erfüllung der Anforderungen der Direktvermarktung. - Abrechnung
Nach dem ersten Monat der Vermarktung erhalten Sie eine Abrechnung der am Markt erzielten Erlöse, den Monatsmarktwert. Die Differenz zu Ihrem Anspruch aus der EEG-Vergütung wird Ihnen vom Netzbetreiber als Marktprämie ausgezahlt. - Monitoring
Ihr Direktvermarkter überwacht ständig die Performance Ihrer Anlage und passt die Vermarktungsstrategie an, um Ihre Erträge zu maximieren.
Im Kundenportal behalten Sie stets den Überblick über alle relevanten Daten und Abrechnungen und bleiben so jederzeit bestens informiert.
QUADRA energy steht Ihnen in jedem Schritt zur Seite und bietet Ihnen eine umfassende Betreuung, um den Übergang zur Direktvermarktung so reibungslos und profitabel wie möglich zu gestalten.
Es ist wichtig, den Wechsel zur Direktvermarktung rechtzeitig zu planen. Um einen reibungslosen Start zu gewährleisten, sollten Sie den Vertrag idealerweise bis zum 23. des Monats vor dem letzten Monat vor Ihrem gewünschten Starttermin abschließen. So bleibt genug Zeit, um alle notwendigen Voraussetzungen, wie die Einrichtung der Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage, zu erfüllen.
Sobald Sie diese technischen Voraussetzungen geschaffen haben, kümmern wir uns um die Registrierung Ihrer Anlage beim Netzbetreiber. Hierbei müssen folgende Fristen beachtet werden:
- Wechsel von einem Direktvermarkter zum anderen: Die Wechselfrist beträgt 10 Werktage (Samstag ausgenommen) vor dem Monatsersten an dem die Direktvermarktung starten soll.
- Wechsel von der Einspeisevergütung zur Direktvermarktung: Die Wechselfrist ist ein Kalendermonat zum Monatsersten an dem die Direktvermarktung starten soll.
Ein paar Beispiele zur Verdeutlichung:
- Angenommen, Sie möchten im Mai mit der Direktvermarktung Ihrer bereits bestehenden Anlage beginnen, die bisher über die Einspeisevergütung vergütet wurde. In diesem Fall muss der Wechsel bis spätestens Ende März beim Netzbetreiber angezeigt werden, damit die Direktvermarktung pünktlich zum 1. Mai starten kann.
- Wenn Sie bereits bei einem anderen Direktvermarkter sind und im April wechseln möchten, muss der Wechsel bis 10 Werktage vor Ende März beantragt sein. Verpassen Sie diese Frist, verschiebt sich der mögliche Start auf den 1. Mai.
- Bei einer neu erbauten Solaranlage, die im Mai direkt vermarktet werden soll, ist ebenfalls Ende März der Stichtag für die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Durch die Einhaltung dieser Fristen sorgen wir gemeinsam dafür, dass Ihr Wechsel zur Direktvermarktung so glatt wie möglich verläuft. Wir bei QUADRA energy stehen Ihnen dabei zur Seite und unterstützen Sie bei jedem Schritt dieses Prozesses.
Marktwert:
Der Marktwert, oft auch als Monatsmarktwert bezeichnet, ist der durchschnittliche Preis, den eine Kilowattstunde (kWh) Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind oder Biomasse innerhalb eines Monats am Energiemarkt erzielt. Dieser Wert ist entscheidend für Anlagenbetreiber, die ihren Strom über die Direktvermarktung verkaufen, denn er bildet die Basis für die Berechnung der Marktprämie.
Den Marktwert kann man sich wie den Durchschnittspreis vorstellen, den alle erneuerbaren Energien in einem bestimmten Monat auf dem Strommarkt bekommen haben. Dieser Wert ist variabel und ändert sich monatlich, da er von verschiedenen Faktoren wie Angebot, Nachfrage und Marktschwankungen abhängt.
Um stets auf dem Laufenden zu bleiben und die Monatsmarktwerte sowie die Hochrechnungen für energieträgerspezifische Einspeisungen einzusehen, besuchen Sie bitte die Plattform www.netztransparenz.de.
Wenn Sie nach den aktuellen Strompreisen suchen, diese finden Sie beispielsweise direkt auf unserer Homepage im Datencenter oder auf der Webseite der EPEX Spotbörse unter EPEX Spotmarkt-Daten. Diese Quellen bieten Ihnen Echtzeitinformationen und historische Daten, die für das Verständnis des Marktwertes und für die Planung Ihrer Vermarktungsstrategie wertvoll sein können.
Marktprämie:
Die Marktprämie ist ein finanzieller Ausgleich, der im Rahmen des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt wurde, um Betreibern von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne oder Biomasse erzeugen, den Verkauf ihres Stroms direkt auf dem Energiemarkt zu ermöglichen.
Das funktioniert so: Normalerweise würde der produzierte Strom zu einem festgelegten Preis vergütet werden, der durch das EEG bestimmt ist – das ist die sogenannte Einspeisevergütung. Diese Vergütung soll sicherstellen, dass die Erzeugung erneuerbarer Energien wirtschaftlich tragbar ist, auch wenn die Marktpreise schwanken.
Wenn der Marktpreis für Strom niedriger ist als die Einspeisevergütung, könnte es für Anlagenbetreiber unattraktiv sein, ihren Strom zu verkaufen, da sie dann weniger Geld für ihre Energie bekommen würden. Hier kommt die Marktprämie ins Spiel. Sie gleicht die Differenz aus – wenn der Marktpreis niedriger ist als die EEG-Vergütung, erhalten die Anlagenbetreiber eine zusätzliche Zahlung vom Netzbetreiber, die Marktprämie, um diesen Unterschied auszugleichen.
Das Ziel der Marktprämie ist es, den Anlagenbetreibern einen kontinuierlichen und stabilen Einkommensstrom zu bieten, unabhängig von den täglichen Schwankungen des Strompreises auf dem Markt. So werden Betreiber ermutigt, ihren Strom direkt zu vermarkten und an den Marktmechanismen teilzunehmen, während sie gleichzeitig gegen niedrige Preise abgesichert sind.
In einfachen Worten: Die Marktprämie sichert den Anlagenbetreibern zu, dass sie nicht weniger als die festgelegte EEG-Vergütung erhalten, auch wenn sie ihren Strom direkt auf dem Markt verkaufen.
Managementprämie:
Die Managementprämie ist eine Art Bonus, der Anlagenbetreiber, deren Anlagen vor 2016 in Betrieb genommen wurden, zum Wechsel in die Direktvermarktung anreizen soll. Die Managementprämie wird zusätzlich zur EEG-Vergütung gezahlt wird und soll die zusätzlichen Kosten decken, die bei der Direktvermarktung von Strom entstehen.
Durch die Marktintegrationsleistung der Direktvermarkter ist die Managementprämie heut in der Regel höher, als die tatsächlichen Kosten der Direktvermarkter. Daher wird sie üblicherweise zwischen dem Vermarkter und Ihnen als Betreiber aufgeteilt. Das bedeutet, dass Sie durch die Direktvermarktung sogar mehr Geld verdienen können, als durch die EEG-Einspeisevergütung. So entsteht ein finanzieller Anreiz, Ihren Strom selbst zu vermarkten, anstatt sich auf die Einspeisevergütung zu verlassen.
Die EEG-Vergütung, auch bekannt als Einspeisevergütung, ist eine festgelegte Vergütung, die Betreiber von Wind- und Solaranlagen für den erzeugten Strom erhalten. Der Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet sich, den Strom aus Ihrer Wind- oder Solaranlage zu diesem festen Vergütungssatz, dem sogenannten anzulegenden Wert, für 20 Jahre abzunehmen, wodurch Anlagenbetreibern finanzielle Sicherheit geboten wird. Dies erleichtert die Finanzierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Die EEG-Vergütung fördert daher die Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem, indem sie Anreize für Investitionen schafft. Dies ist ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Deutschland.
Wenn Ihre EE-Anlage durch einen Direktvermarkter wie QUADRA energy vermarktet wird, erhalten Sie nicht den vollen anzulegenden Wert direkt vom Netzbetreiber. Der Anlagenbetreiber erhält monatlich den Marktwert des Stroms vom Direktvermarkter und zusätzlich die Marktprämie vom Netzbetreiber. Zusammen ergeben diese Zahlungen den anzulegenden Wert.
Lesen Sie auch: "Was sind Marktwert, Marktprämie und Managementprämie?"
Den anzulegenden Wert Ihrer Solar- oder Windenergieanlage finden Sie auf der Abrechnung Ihres Netzbetreibers oder auf dem entsprechenden Förderbescheid.
Die EEG-Vergütung endet für Windenergie- und Solaranlagen, die vor dem Jahr 2001 in Betrieb genommen wurden, am 31.12.2021. Für alle anderen EE-Anlagen endet die EEG-Vergütung nach 20 Betriebsjahren und immer mit Ablauf des 31.12. des letzten Betriebsjahres.
Beispiel: Ihre EE-Anlage wurde am 01.06.2004 in Betrieb genommen. Ihr EEG-Vergütungsanspruch erlischt somit am 31.12.2024.
Lesen Sie auch: Was bedeutet Post-EEG und was passiert nach dem Ende der EEG-Vergütung?
Die EEG-Vergütung, auch bekannt als Einspeisevergütung, ist eine festgelegte Vergütung, die Betreiber von Wind- und Solaranlagen für den erzeugten Strom erhalten. Der Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet sich, den Strom aus Ihrer Wind- oder Solaranlage zu diesem festen Vergütungssatz, dem sogenannten anzulegenden Wert, für 20 Jahre abzunehmen, wodurch Anlagenbetreibern finanzielle Sicherheit geboten wird. Dies erleichtert die Finanzierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Die EEG-Vergütung fördert daher die Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem, indem sie Anreize für Investitionen schafft. Dies ist ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Deutschland.
Wenn Ihre EE-Anlage durch einen Direktvermarkter wie QUADRA energy vermarktet wird, erhalten Sie nicht den vollen anzulegenden Wert direkt vom Netzbetreiber. Der Anlagenbetreiber erhält monatlich den Marktwert des Stroms vom Direktvermarkter und zusätzlich die Marktprämie vom Netzbetreiber. Zusammen ergeben diese Zahlungen den anzulegenden Wert.
Lesen Sie auch: "Was sind Marktwert, Marktprämie und Managementprämie?"
Unser Rundum-Sorglos-Service
Ja, QUADRA energy nimmt alle EE-Anlagentypen und -größen ab einer installierten Leistung von 100 kW in die Direktvermarktung auf. Ob es sich um kleine Solaranlagen oder große Windparks handelt, wir sind in der Lage, maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Bedürfnisse anzubieten. Unsere Dienstleistungen umfassen auch die Betreuung von Windenergieanlagen aller Hersteller, sodass Sie unabhängig von der technischen Ausstattung Ihrer Anlage auf unsere Unterstützung zählen können.
Unsere umfassende Erfahrung und Expertise ermöglichen es uns, sowohl kleine als auch große Anlagen effizient in den Markt zu integrieren und optimal zu vermarkten. Durch unsere flexiblen und kundenorientierten Dienstleistungen stellen wir sicher, dass jede Anlage, unabhängig von ihrer Größe oder Art, die bestmögliche Unterstützung erhält.
Mit QUADRA energy haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der sicherstellt, dass Ihre Anlage optimal vermarktet wird, egal ob es sich um eine kleine Solaranlage oder einen großen Windpark handelt.
Das QUADRA energy-Kundenportal bietet Ihnen eine komfortable Möglichkeit, sowohl von zuhause als auch mobil jederzeit auf Ihre Daten zuzugreifen und Anpassungen vorzunehmen. Hier sind einige der wichtigsten Funktionen des Kundenportals:
- Zugriff auf Stammdaten:
Sie können jederzeit auf Ihre Stammdaten zugreifen und Anpassungsanfragen stellen. Dies ermöglicht eine einfache Verwaltung Ihrer persönlichen und Anlagendaten. - Einsicht in Lastgangdaten:
Das Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Lastgangdaten sowohl visuell anzuzeigen als auch in tabellarischer Form herunterzuladen. - Übersicht über Redispatch-Maßnahmen und deren Klärungsstatus:
Erhalten Sie einen Überblick über die aktuell vorliegenden Informationen zu Redispatch-Maßnahmen, marktbasierten Abschaltungen und dem Status der Klärung der Redispatch-Maßnahmen. - Meldung von Nichtverfügbarkeiten:
Für die Direktvermarktung essenzielle Meldungen von Nichtverfügbarkeiten können direkt im Kundenportal in standardisierter Form erfolgen. Dies stellt sicher, dass Sie einen jederzeit verfügbaren Kommunikationskanal haben und nicht auf die Geschäftszeiten angewiesen sind. - Abrechnungen, Übersicht und Transparenz:
Das Portal bietet eine übersichtliche Darstellung aller relevanten Informationen und Daten sowie Abrechnungen.
Diese Funktionen ermöglichen eine effiziente und flexible Verwaltung Ihrer Anlagen und bieten Ihnen jederzeit Einblick in alle relevanten Daten und Informationen.
Da wir zur Erstellung der Gutschriften sowohl die geeichten Messdaten als auch den veröffentlichten Monatsmarktwert benötigen, kann die Gutschrift für einen Kalendermonat immer erst in der Mitte des darauffolgenden Monats erstellt werden. Die Zahlung erfolgt spätestens bis zum 23. Kalendertag, in der Regel aber früher.
Um Papier zu sparen und Wartezeiten auf die Post zu vermeiden, wird die Gutschrift digital per E-Mail versendet und in unserem Kundenportal zur Verfügung gestellt.
Lesen Sie auch: "Was bietet mir das Kundenportal von QUADRA energy?"
Sollten Sie einen postalischen Versand wünschen, kann dieser optional eingerichtet werden. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach unter vertrieb@quadra-energy.com oder hinterlegen Sie den Postversand im Kundenportal.
Zusammenfassung:
- Zeitpunkt der Abrechnung:
Mitte des darauffolgenden Monats, sobald alle erforderlichen Daten (geeichte Messdaten und Monatsmarktwert) vorliegen. - Zahlungstermin:
Spätestens bis zum 23. Kalendertag des Monats, in der Regel jedoch früher. - Versand der Abrechnung:
Standardmäßig digital per E-Mail und im Kundenportal verfügbar. - Option für Postversand:
Kann auf Anfrage eingerichtet werden; kontaktieren Sie uns per E-Mail unter vertrieb@quadra-energy.com oder hinterlegen Sie den Wunsch im Kundenportal.
Fernsteuerbarkeit
Voraussetzung für die Teilnahme an der Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit Ihrer Windenergie- oder Solaranlagen gemäß §10b EEG. Diese Technologie ermöglicht es uns, Ihren Windpark in unser virtuelles Kraftwerk einzubinden, in Echtzeit auf Produktionsdaten zuzugreifen und bei Bedarf Ihre Anlagen ferngesteuert zu reduzieren – ein Schlüssel für die optimale Vermarktung Ihres Stroms.
Lesen Sie auch: Welche Voraussetzung muss ich für die Direktvermarktung erfüllen?
Wichtig:
Eine Nichteinhaltung dieser Voraussetzung führt zu einer Sanktion gemäß §52 EEG 2023. Es, droht eine Strafzahlung in Höhe von 10 € je installiertem kW und Monat bis die Nachweise erbracht werden können.
Keine Sorge, wir sind für Sie da und machen es Ihnen leicht:
Falls in Ihrem Windpark noch keine Fernsteuertechnik installiert ist, bieten wir Ihnen beim Vertragsabschluss ein Angebot unseres Kooperationspartners an. Einfach und unkompliziert.
Lesen Sie auch: Meine Anlage ist noch nicht fernsteuerbar, was muss jetzt getan werden?
Falls in Ihrem Wind- oder Solarpark noch keine Fernsteuertechnik installiert ist, kontaktieren Sie gerne unsere Kooperationspartner oder einen Dienstleister Ihrer Wahl:
- Für Solaranlagen: energy & meteo systems GmbH
- Für Windenergieanlagen: Protea Energy GmbH
Sie können natürlich auch jeden anderen Ausrüster ansprechen. Fordern Sie dort entsprechend ein Angebot an und beauftragen Sie die Ausrüstung. Ihr Ausrüster stellt Ihnen mit dem Einbau der Fernsteuertechnik einen Einbaubeleg zur Verfügung. Diesen Einbaubeleg leiten Sie bei Bestandsprojekten vor der Vertragsunterzeichnung und bei Neubauprojekten unmittelbar nach dem Einbau der Technik an uns weiter.
Zusammenfassung der Schritte:
- Dienstleister kontaktieren: Wählen Sie einen unserer Kooperationspartner oder einen anderen geeigneten Dienstleister.
- Angebot einholen und beauftragen: Fordern Sie ein Angebot für die Ausrüstung mit Fernsteuertechnik an und beauftragen Sie den Einbau.
- Einbaubeleg erhalten: Lassen Sie sich nach der Installation der Technik einen Einbaubeleg ausstellen.
- Einbaubeleg weiterleiten: Leiten Sie diesen Einbaubeleg bei Bestandsprojekten vor der Vertragsunterzeichnung und bei Neubauprojekten direkt nach dem Einbau an uns weiter.
- Aufschaltung veranlassen: Beauftragen Sie Ihren Dienstleister mit der Aufschaltung in unser virtuelles Kraftwerk.
Redispatch 2.0
Redispatch ist ein Verfahren, das Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) einsetzen, um die Stabilität und Zuverlässigkeit des Stromnetzes zu gewährleisten. Um Netzengpässen vorzubeugen, greifen die ÜNB aktiv in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken ein. Sie veranlassen bestimmte Kraftwerke, ihre Produktion zu reduzieren oder zu erhöhen, um die Lastflüsse im Netz so zu steuern, dass Überlastungen vermieden und die Netzsicherheit gewährleistet wird. Traditionell betraf dieses Verfahren hauptsächlich konventionelle Großkraftwerke.
Einführung von Redispatch 2.0:
Die Einführung von Redispatch 2.0 zum 1. Oktober 2021 war motiviert durch die veränderte Struktur der Stromerzeugung und -nutzung in Deutschland. Mit dem starken Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere dezentraler Wind- und Solaranlagen, hat sich die Zahl der Einspeisequellen vervielfacht. Diese sind häufig wetterabhängig und schwerer vorhersehbar, was die Netzstabilität herausfordert.
Redispatch 2.0 erweitert das bisherige System, um auch dezentrale, kleinere Erzeugungsanlagen und steuerbare Lasten mit einer installierten Leistung von über 100 kW einzubeziehen. Ziel ist die Harmonisierung der Regeln zum Engpassmanagement für konventionelle und erneuerbare Erzeugung sowie eine präzisere Steuerung und Optimierung des Gesamtsystems. Durch eine umfassendere Datenbasis und stärkere Kooperation zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern sollen Engpässe effizienter gemanagt und die Kosten für Redispatch-Maßnahmen reduziert werden.
Pflichten für Anlagenbetreiber:
Für Anlagenbetreiber ergeben sich durch Redispatch 2.0 neue Pflichten. Sie müssen einen Einsatzverantwortlichen (EIV) und einen "Betreiber der technischen Ressource" (BTR) benennen, die für die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und die Abstimmung der Redispatch-Maßnahmen zuständig sind. Zudem sind Anlagenbetreiber verpflichtet, Nichtbeanspruchbarkeiten ihrer Anlagen (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Störungen) den Netzbetreibern rechtzeitig über den EIV mitzuteilen. Diese Informationen sind entscheidend, um effiziente Steuerungen und korrekte Berechnungen der Redispatch-bedingten Ausfallarbeit zu gewährleisten.
Lesen Sie auch: "Übernimmt QUADRA energy meine Pflichten im Redispatch 2.0?"
Ja, QUADRA energy übernimmt für Sie die Pflichten im Redispatch 2.0. Als Anlagenbetreiber müssen Sie einen Einsatzverantwortlichen (EIV) und einen "Betreiber der Technischen Ressource" (BTR) benennen oder diese Marktrollen selbst ausüben. Wir übernehmen die Marktrolle des EIV für Sie und übermitteln Ihrem Anschlussnetzbetreiber alle notwendigen Stammdaten sowie uns mitgeteilte Nichtverfügbarkeiten und marktbasierte Abregelungen. Zusätzlich übernehmen wir die Marktrolle des BTR und kümmern uns um die Abstimmung der Ausfallarbeit mit Ihrem Anschlussnetzbetreiber im Falle von Redispatch-Maßnahmen.
Unsere Leistungen umfassen:
- Einsatzverantwortlicher (EIV):
- Übermittlung aller notwendigen Stammdaten an den Anschlussnetzbetreiber.
- Kommunikation von Nichtverfügbarkeiten Ihrer Anlagen.
- Durchführung und Dokumentation marktbasierter Abregelungen.
- Betreiber der Technischen Ressource (BTR):
- Abstimmung der Ausfallarbeit mit Ihrem Anschlussnetzbetreiber.
- Verwaltung und Umsetzung der technischen Maßnahmen im Redispatch-Fall.
Mit QUADRA energy an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass alle gesetzlichen Anforderungen im Rahmen von Redispatch 2.0 zuverlässig und effizient erfüllt werden. So können Sie sich auf den Betrieb Ihrer Anlagen konzentrieren, während wir die regulatorischen Pflichten für Sie übernehmen.
Wenn Ihre Anlage von einer Redispatch-Maßnahme betroffen ist, übernimmt zunächst der "Betreiber der Technischen Ressource" (BTR) die Abstimmung der Ausfallarbeit mit dem Anschlussnetzbetreiber. Bei QUADRA energy übernehmen wir die Rolle des BTR für Sie. Die Ausfallarbeit, die zur Abstimmung mit dem Netzbetreiber verwendet wird, können Sie in unserem Kundenportal einsehen.
Nach der erfolgreichen Abstimmung der Ausfallarbeit und der anschließenden Abrechnung durch QUADRA energy beim Anschlussnetzbetreiber, vergütet QUADRA Ihnen die entsprechende Entschädigung. Die entgangene Marktprämie erhalten Sie direkt vom Anschlussnetzbetreiber.
Zusammenfassung der Schritte:
- Abstimmung der Ausfallarbeit: QUADRA energy stimmt als Ihr BTR die Ausfallarbeit mit dem Anschlussnetzbetreiber ab.
- Einsehen der Ausfallarbeit: Sie können die Details der Ausfallarbeit in unserem Kundenportal einsehen.
- Abrechnung: Nach der Abstimmung der Ausfallarbeit erfolgt die Abrechnung durch QUADRA energy beim Anschlussnetzbetreiber.
- Vergütung: QUADRA energy vergütet Ihnen die Entschädigung für die Ausfallarbeit. Die entgangene Marktprämie wird Ihnen vom Anschlussnetzbetreiber erstattet.
Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Sie für die durch Redispatch-Maßnahmen entstandenen Verluste korrekt und vollständig entschädigt werden.
REMIT
Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (Englisch: Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency; "REMIT") dient der Bekämpfung von Insider-Handel und Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt. Ziel ist es, einen transparenten und fairen Energiemarkt zu gewährleisten.
Im Rahmen von REMIT müssen sogenannte Energiegroßhandelsgeschäfte digital an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Englisch: European Agency for the Cooperation of Energy Regulators; "ACER") gemeldet werden. Die Meldungen umfassen unter anderem Daten zu Handelsgeschäften und Infrastrukturengpässen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Marktteilnehmer Zugang zu denselben Informationen haben und dass Marktmanipulationen schnell erkannt und verhindert werden können.
Hiervon sind auch Direktvermarktungsverträge betroffen, sofern sie eine installierte Leistung von mehr als 10 MW umfassen. Für Anlagenbetreiber und Händler bedeutet dies mehr Transparenz und Sicherheit im Energiegroßhandel.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der REMIT-Vorgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die Energiegroßhandelsmärkte spielen eine wesentliche Rolle bei der Erzeugung von Preissignalen, die maßgeblich die Entscheidungen der Marktteilnehmer beeinflussen. Diese Signale bestimmen sowohl kurzfristige Entscheidungen, wie das Angebot und die Nachfrage nach Strom, als auch langfristige Investitionen in den Bau von Kraftwerken, Verbrauchsanlagen und die Netzinfrastruktur. Um verlässliche Entscheidungsgrundlagen zu bieten, müssen diese Signale in einem fairen und transparenten Wettbewerbsumfeld entstehen.
REMIT trägt entscheidend zur Integrität und Transparenz auf dem Energiegroßhandelsmarkt bei. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider-Informationen sorgt dafür, dass alle Marktteilnehmer auf die gleichen Informationen zugreifen können. Dies reduziert das Risiko, dass Preissignale durch Insider-Handel verzerrt werden, und erhöht die Transparenz des Marktes erheblich.
Darüber hinaus verhindert REMIT Marktmanipulationen. Die Meldepflicht für Handelsgeschäfte und Infrastrukturengpässe an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ermöglicht die schnelle Erkennung und Ahndung unfairer Handelspraktiken. Dies stellt sicher, dass alle Marktteilnehmer Zugang zu denselben Informationen haben und der Markt fair und wettbewerbsfähig bleibt.
Zusammengefasst bietet REMIT:
- Schutz vor Insider-Handel:
Einheitliche Veröffentlichungspflichten verhindern, dass einzelne Marktteilnehmer durch exklusive Informationen Vorteile erlangen. - Transparente Preissignale:
Eine faire und transparente Preisbildung unterstützt sowohl kurzfristige als auch langfristige Entscheidungsprozesse. - Vertrauen und Sicherheit:
Durch erhöhte Markttransparenz und Integrität wird das Vertrauen der Marktteilnehmer und Investoren gestärkt. - Effektive Marktüberwachung:
Systematische Überwachung und Meldepflichten ermöglichen die frühzeitige Erkennung und Bekämpfung von Marktmanipulationen.
Für Betreiber von Windenergie- oder Solaranlagen (EE-Parks) ergeben sich im Rahmen der Direktvermarktung die folgenden Meldepflichten gemäß REMIT:
- Verträge über die physische Lieferung von Strom aus EE-Parks mit einer Gesamtleistung von höchstens 10 MW:
Diese Verträge sind nicht meldepflichtig. Anlagenbetreiber müssen keine Meldungen an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) abgeben. - Verträge über die physische Lieferung von Strom aus EE-Parks größer 10 MW:
Diese Verträge sind meldepflichtig. Betreiber müssen diese Verträge an ACER melden, um den Anforderungen von REMIT zu entsprechen.
Die Meldepflichten beinhalten die Übermittlung von Daten zu den Handelsgeschäften und Infrastrukturengpässen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Transparenz und Integrität des Marktes zu gewährleisten und unfaire Handelspraktiken zu verhindern.
QUADRA energy übernimmt diese Meldepflichten für Sie!
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Meldepflichten nach REMIT, sodass Sie sich auf den Betrieb Ihrer Anlagen konzentrieren können, während wir sicherstellen, dass alle regulatorischen Anforderungen eingehalten werden.