Direktver­marktung
Solarstrom

Für PV-Anlagen ab 100 kW haben wir die Direktvermarktung via Q.nect vollständig digitalisiert. Schließen Sie Ihren Vertrag in nur wenigen Schritten ab. Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Lösung von der Unterstützung bei der Einrichtung der Fernsteuerbarkeit bis hin zur Übernahme der Redispatch-Pflichten – transparent und ohne versteckte Kosten.

Warum QUADRA energy?

Mit der Direktvermarktung stellen wir sicher, dass Sie den Strom aus Ihrem Solarpark nicht einfach nur ins Netz einspeisen und dafür eine feste Vergütung bekommen. Stattdessen verkaufen wir Strom direkt auf dem Energiemarkt. So machen Wir fluktuierenden PV-Strom prognostizierbar und sorgen auch in sonnigen Zeiten sowohl für sichere Prognosen und eine präzise Netzführung als auch für eine nachhaltige Reduzierung von Ausgleichsenergie und damit für eine Minimierung der volkswirtschaftlichen Kosten für die Marktintegration der Erneuerbaren. Die Direktvermarktung maximiert somit nicht nur Ihre Erträge, sondern fördert auch aktiv den Ausbau und die Marktintegration Erneuerbarer Energien.

Auf den Punkt gebracht: Direktvermarktung piloted by QUADRA energy hilft, mehr aus Ihrer PV-Anlage herauszuholen und sicherzustellen, dass Sie auch langfristig von Ihrer Investition profitieren.

1

Gesetzlich konform

Gesetzlich konform: Seit 2016 müssen Solaranlagen ihren Strom direkt vermarkten. Dies betrifft bereits Anlagen mit mehr als 100 kW installierter Leistung. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Integration von Strom aus erneuerbaren Energien in den Energiemarkt voranzutreiben und die Energiewende aktiv zu unterstützen.

Durch die Direktvermarktung von Solarstrom wird der erzeugte Strom nicht mehr pauschal über eine feste EEG-Vergütung abgegolten, sondern direkt am Energiemarkt gehandelt. Das eröffnet Anlagenbetreibern die Möglichkeit, von den Schwankungen des Marktpreises zu profitieren und ihre Erlöse zu optimieren.

2

Mehr Geld für Ihren Strom

Wenn Ihre PV-Anlage vor 2016 ans Netz ging, bekommen Sie zusätzlich zur Förderung eine Extra-Prämie. Das bedeutet: mehr Einnahmen für den gleichen Strom! Diese zusätzliche Prämie, auch als Managementprämie bekannt, wurde eingeführt, um Betreiber älterer PV-Anlagen zu motivieren, sich freiwillig für die Direktvermarktung zu entscheiden.

So profitieren Sie nicht nur von der EEG-Vergütung, sondern erhalten eine zusätzliche Vergütung, die Ihre Erlöse steigert.

3

Post-EEG weiter verdienen

Nach 20 Jahren endet normalerweise die feste Vergütung für Strom aus Ihrer PV-Anlage. Mit der Direktvermarktung können Sie auch danach weiterhin Geld mit Ihrer Anlage verdienen.

Nach Ablauf der EEG-Förderung ist die Direktvermarktung für viele Anlagenbetreiber die optimale Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit ihrer Solaranlage zu erhalten und sogar zu steigern. Denn auch ohne feste Einspeisevergütung können Sie den erzeugten Strom direkt am Energiemarkt verkaufen und von den aktuellen Marktpreisen profitieren.

Unsere ganzheitliche Lösung für die Direktvermarktung für Solarparks

Entdecken Sie unsere ganzheitliche Lösung für die Direktvermarktung Ihres Solarparks ab 100 kW – piloted by QUADRA energy.

Profitieren Sie von einer individuellen Erlös- und Kostenprognose basierend auf unserer standortspezifischen Ertragsprognose und der zukünftigen Marktpreisentwicklung – direkt online in nur wenigen Schritten. So können Sie Ihre Einnahmen optimal planen, während wir uns um die Details kümmern.

Angebot sofort online

Erhalten Sie Ihr individuelles Angebot in nur wenigen Schritten direkt online. Individuelle Analyse Ihres Solarparks inkl. standortgenaue Ertragsdaten und Erlösdaten.

Angebot anfordern

Vertrag ohne Kleingedrucktes

Unser Direktvermarktungsvertrag soll Betreibern das Leben vereinfachen. Er ist somit maximal transparent und enthält keine versteckten Kosten oder Kleingedrucktes. Er ist von nahezu allen relevanten Banken geprüft.

Digitaler Vertragsabschluss

Digitaler Vertragsabschluss direkt online ohne warten und ohne drucken, scannen oder Postversand.

Fernsteuerbarkeit (§ 10b EEG)

Hardware-Check, Anbindung, Abschlusstest und Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber

Börsenvermarktung (Direktvermarktung)

Optimale Vermarktung, Anmeldung bei den Netzbetreibern, marktbasierte Abschaltung zum Netzschutz, Bilanzkreisverantwortung & Abrechnung

Redispatch 2.0

Übernahme der Marktrollen EIV (Einsatzverantwortlicher) & BTR (Betreiber der technischen Ressource):

Meldungen sämtlicher Stamm-, Prognose-, Mess- und Marktdaten, Clearing und Abrechnung

REMIT

Erfüllung ihrer Meldepflichten für Solaranlagen>10 MW
Erfüllung von Meldepflichten

Marktinformationen

Regelmäßige Webinare und Informationen rund um den Strommarkt

Q.nect Kundenportal

Volle Transparenz mit 24/7 Zugang zu ihrer Anlagenleistung & Auswertungen.

Installierte Leistung

MW inst. Leistung
0

Solar

MW
0
Solaranlagen
0

Windenergie

MW
0
Windenergieanlagen
0

Batteriespeicher

MW
0

Erzeugte Jahresarbeit

GWh
0

Unsere Lösungswelt für Solarparks

Mit Q.nect kümmern uns ganzheitlich um Ihre Solaranlage– Von der Grünstromversorgung über die Bereitstellung von Regelleistung bis zum Angebot regionaler Bürgerstromtarife aus Ihrem Grünstrom. Wir machen Solarenergie für unsere Kunden einfach – mit Lösungen für alle Phasen des Anlagenbetriebs.

Direktvermarktung

Übernahme aller Betreiberpflichten; aktiver Verkauf Ihres Solarstroms an der Strombörse – inkl. Bilanzkreisführung, Prognosen, Fernsteuerung, Redispatch 2.0, Abrechnung und Reporting uvm. So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten, sichern Sie sich die Marktprämie und steigern Ihre Erlöse gegenüber der festen EEG-Vergütung.

Regelleistung

Zusatzerlöse durch Bereitstellung von Sekundär- und Minutenreserve; wir bündeln Ihre Anlage in unserem Q.nect Regelleistungspool, übernehmen Präqualifikation, Fahrplanmanagement und Vermarktung an den Regelenergiemärkten.

Eigenverbrauch

Wir setzen Ihr Eigenverbrauchsprojekte mit einem industriellen Abnehmer um. Von der Analyse bis zur Vermarktung von Überschussmengen sowie der Reststromversorgung, wenn die Sonne mal nicht scheint.

Kombikraftwerke

Verknüpfen Sie Solar-, Wind- und Speicheranlagen zu einem Kombikraftwerk und optimieren Sie so den Netzanschluss: Wir synchronisieren Prognosen, Fahrpläne und Regelenergieabrufe um Ihre Anlagen optimal zu vermarkten.

Preisabsicherung (PPA) für Neuanlagen

Langfristige Stromabnahmeverträge mit bankfähigen Laufzeiten schaffen Planungssicherheit, reduzieren Finanzierungskosten und schützen vor Preisrisiken.

Preisabsicherung (PPA) für Bestands- und Post-EEG Anlagen

Kurz- und mittelfristige PPAs mit Laufeiten bis 5 Jahren sichern den Weiterbetrieb nach der EEG-Förderung ab oder sichern bei Bestandsanlagen hohen Strompreise und sorgen so für einen Liquiditätsbooster
100%

Grünstromversorgung

Ihre Solaranlage mit Grünstrom versorgt; Für den Strombezug Ihrer Solaranlage bieten wir Ihnen die Stromlieferung mit 100% nachhaltigem Ökostrom an. So bleibet der Betreib Ihrer Solaranlage zu 100% nachhaltig.

Regionale Stromtarife

Liefern Sie 100 % grünen Strom als regionalen Öko-Tarif mit unserem modularem Bürgerstromkonzept; das stärkt lokale Akzeptanz insbesondere in der Projektierungsphase. Unsere ganzheitliche Lösung: Landingpage, Tarifrechner, Kundensupport, Stromeinkauf, Herkunftsnachweise, Bilanzkreismanagement und Abrechnung u.v.m.

Direktvermarktung für Solarparks

Fünf klar definierte Schritte bringen Ihre Solaranlage in den Strommarkt – ohne Papierkram, ohne Technikstress.

Laptop
Dashboard 1
Dashboard 2
Dashboard 3
Dashboard 4
Dashboard 5
1

Ertrags- und Erlöspotenzial direkt online berechnen

Mit Q.nect analysieren wir Ihr Anlagenprofil, die standortbezogene Sonneneinstrahlung, die zu erwartende Stromproduktion und simulieren Day-Ahead-Preise auf Basis von 15-Minuten-Marktdaten. So erfahren Sie, welche Stromerträge und Mehrerlöse gegenüber der fixen EEG-Vergütung möglich sind – transparent und kostenlos.

2

Ihr individuelles Direktvermarktungsangebot direkt online erhalten

Parallel zur Standortanalyse erhalten Sie Ihr individuelles Direktvermarktungs-angebot mit sämtlichen Konditionen, Fristen und Daten auf einen Blick direkt online in nur wenigen Schritten.

3

Direktvermarktungsvertrag direkt online abschließen

Sie können Ihren Direktvermarktungsvertrag ganz einfach direkt online in wenigen Minuten abschließen. Kein drucken, kein scannen, keine Wartezeit.

4

Anbindung an Q.nect

Gemeinsam mit unseren Partnern unterstützen wir bei der Beschaffung und der Installation der Hardware für die Fernsteuerbarkeit nach § 10b EEG und binden Ihre Anlage an unsere Platform Q.nect an.

5

Start der Vermarktung

Mit dem Vertragsstart handeln wir Ihren Strom täglich an der Strombörse, je nach Strategie. Im Kundenportal sehen Sie Einspeisung, Marktpreise, Abrechnungen und Redispatch-Einsätze – 24/7, mobil-optimiert. Monatlich liefern wir interessante Marktinformation zum Beispiel über Webinare zu Preis­trends, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Quadra QNect Logo

Q.nect Kundenzugang: Transparenz 24/7

Quadra QNect Logo
  • Einsehen und Ändern von von technischen Stammdaten
  • Vertragsstammdaten checken
  • Lastgangdaten einsehen, grafisch & als CSV
  • Redispatch-Status einsehen und managen
  • Nichtverfügbarkeiten melden
  • Abrechnungen archiviert herunterladen
  • API-Zugang zur Automatisierung nutzen
  • Alles mobil-fähig und kostenlos.

IHRE ANSPRECH­PARTNER

Gerne stehen Ihnen unsere Experten für Ihre Fragen rund um unsere Servicepakete zur Verfügung:

VERTRIEB

Portrait von Christian Karalis

Christian Karalis

Head of Sales & Origination

Andreas Maier

Team-Lead Aggregation & PPA

Filip Majic

Sales Aggregation & PPA

KUNDEN­SUPPORT & VERTRAGS­MANAGE­MENT

Nancy Czoske

Nathalie Haase

Anastasiia Zayets

Torsten Klein

Häufig gestellte Fragen

Was ist Direktvermarktung von Solarstrom?

Die Direktvermarktung bezeichnet den Prozess, bei dem Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind- oder Solaranlagen direkt über einen Vermarkter an der Strombörse verkauft wird. Dabei wird der erzeugte Strom von einem Anlagenbetreiber nicht an den Netzbetreiber, sondern an einen sogenannten Direktvermarkter – z.B. QUADRA energy- abgegeben. Dieser Direktvermarkter verkauft den Strom an der Börse weiter und zahlt dem Anlagenbetreiber den Marktwert, abzüglich einer Dienstleistungspauschale.

Gemäß § 20 EEG ist die Direktvermarktung für Windenergie- und Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW und einer Inbetriebnahme nach dem 01.01.2016 verpflichtend. Anlagen, die vor diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden oder eine Leistung von weniger als 100 kW aufweisen, können optional an der Direktvermarktung teilnehmen. Diese Anlagen können weiterhin die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen und sind nicht zur Direktvermarktung verpflichtet.

Im Gegensatz zur Einspeisevergütung, bei der der Strom an den Netzbetreiber verkauft und die EEG-Vergütung erhalten wurde, erfolgt die Abgabe des Stroms in der Direktvermarktung an einen Direktvermarkter. Der Anlagenbetreiber erhält monatlich den Marktwert des Stroms vom Direktvermarkter und zusätzlich die Marktprämie vom Netzbetreiber. Zusammen ergeben diese Zahlungen den anzulegenden Wert, der über 20 Jahre garantiert ist. Dank der enthaltenen Managementprämie liegt der Erlös aus der freiwilligen Direktvermarktung stets über der EEG-Vergütung.

Eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an der Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit der Anlagen gemäß § 10b EEG. Diese Technologie ermöglicht es, die Anlagen in ein virtuelles Kraftwerk zu integrieren, Produktionsdaten in Echtzeit zu überwachen und die Leistung bei Bedarf ferngesteuert zu regulieren, was die optimale Vermarktung des erzeugten Stroms sicherstellt.

Die Direktvermarktung ist für Windenergie- und Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW und einer Inbetriebnahme nach dem 01.01.2016 gemäß § 20 EEG verpflichtend.

Für Windenergie- und Solaranlagen, die vor diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden, ist die Direktvermarktung optional. Betreiber solcher Anlagen können von der Managementprämie in Höhe von 0,4 ct/kWh profitieren, die zusätzlich zur EEG-Förderung ausgezahlt wird. Dies bedeutet, dass Sie in der optionalen Direktvermarktung immer mehr als die reine Einspeisevergütung erhalten. Zudem besteht die Flexibilität, beliebig oft zwischen der Einspeisevergütung und der Direktvermarktung zu wechseln, ohne den Anspruch auf die EEG-Vergütung zu verlieren.

Keine Sorge vor der Direktvermarktung! Wir kümmern uns um alle Details und sorgen dafür, dass Sie die Vorteile der Direktvermarktung optimal nutzen können.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit Ihrer Windenergie- oder Solaranlagen gemäß §10b EEG. Diese Technologie ermöglicht es uns, Ihren Windpark in unser virtuelles Kraftwerk einzubinden, in Echtzeit auf Produktionsdaten zuzugreifen und bei Bedarf Ihre Anlagen ferngesteuert zu reduzieren – ein Schlüssel für die optimale Vermarktung Ihres Stroms.

Keine Sorge, wir sind für Sie da und machen es Ihnen leicht:

  1. Technische Vorbereitung:
    Falls in Ihrem Windpark noch keine Fernsteuertechnik installiert ist, bieten wir Ihnen beim Vertragsabschluss ein Angebot unseres Kooperationspartners an. Einfach und unkompliziert.
  2. Anbindung an unser Virtuelles Kraftwerk:
    Wenn Sie sich für die Technik unseres Partners entscheiden oder eine Technik von ENERCON verbaut ist, übernehmen wir die komplette Organisation für Sie. Sollten Sie schon eine andere Fernsteuertechnik besitzen, bekommen Sie alle nötigen Informationen zur Anbindung an unser System gleich mit Ihrem Angebot.
  3. Abschlusstest und Dokumentation:
    Nach erfolgreicher Anbindung führen wir einen Abschlusstest durch, um die korrekte Verbindung mit unserem System zu bestätigen. Danach erhalten Sie und der zuständige Netzbetreiber alle erforderlichen Dokumente – so erfüllen wir gemeinsam die Voraussetzungen für die Direktvermarktung.
Marktwert:

Der Marktwert, oft auch als Monatsmarktwert bezeichnet, ist der durchschnittliche Preis, den eine Kilowattstunde (kWh) Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind oder Biomasse innerhalb eines Monats am Energiemarkt erzielt. Dieser Wert ist entscheidend für Anlagenbetreiber, die ihren Strom über die Direktvermarktung verkaufen, denn er bildet die Basis für die Berechnung der Marktprämie.

Den Marktwert kann man sich wie den Durchschnittspreis vorstellen, den alle erneuerbaren Energien in einem bestimmten Monat auf dem Strommarkt bekommen haben. Dieser Wert ist variabel und ändert sich monatlich, da er von verschiedenen Faktoren wie Angebot, Nachfrage und Marktschwankungen abhängt.

Um stets auf dem Laufenden zu bleiben und die Monatsmarktwerte sowie die Hochrechnungen für energieträgerspezifische Einspeisungen einzusehen, besuchen Sie bitte die Plattform www.netztransparenz.de.

Wenn Sie nach den aktuellen Strompreisen suchen, diese finden Sie beispielsweise direkt auf unserer Homepage im Datencenter oder auf der Webseite der EPEX Spotbörse unter EPEX Spotmarkt-Daten. Diese Quellen bieten Ihnen Echtzeitinformationen und historische Daten, die für das Verständnis des Marktwertes und für die Planung Ihrer Vermarktungsstrategie wertvoll sein können.

Marktprämie:

Die Marktprämie ist ein finanzieller Ausgleich, der im Rahmen des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt wurde, um Betreibern von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne oder Biomasse erzeugen, den Verkauf ihres Stroms direkt auf dem Energiemarkt zu ermöglichen.

Das funktioniert so: Normalerweise würde der produzierte Strom zu einem festgelegten Preis vergütet werden, der durch das EEG bestimmt ist – das ist die sogenannte Einspeisevergütung. Diese Vergütung soll sicherstellen, dass die Erzeugung erneuerbarer Energien wirtschaftlich tragbar ist, auch wenn die Marktpreise schwanken.

Wenn der Marktpreis für Strom niedriger ist als die Einspeisevergütung, könnte es für Anlagenbetreiber unattraktiv sein, ihren Strom zu verkaufen, da sie dann weniger Geld für ihre Energie bekommen würden. Hier kommt die Marktprämie ins Spiel. Sie gleicht die Differenz aus – wenn der Marktpreis niedriger ist als die EEG-Vergütung, erhalten die Anlagenbetreiber eine zusätzliche Zahlung vom Netzbetreiber, die Marktprämie, um diesen Unterschied auszugleichen.

Das Ziel der Marktprämie ist es, den Anlagenbetreibern einen kontinuierlichen und stabilen Einkommensstrom zu bieten, unabhängig von den täglichen Schwankungen des Strompreises auf dem Markt. So werden Betreiber ermutigt, ihren Strom direkt zu vermarkten und an den Marktmechanismen teilzunehmen, während sie gleichzeitig gegen niedrige Preise abgesichert sind.

In einfachen Worten: Die Marktprämie sichert den Anlagenbetreibern zu, dass sie nicht weniger als die festgelegte EEG-Vergütung erhalten, auch wenn sie ihren Strom direkt auf dem Markt verkaufen.

Managementprämie:

Die Managementprämie ist eine Art Bonus, der Anlagenbetreiber, deren Anlagen vor 2016 in Betrieb genommen wurden, zum Wechsel in die Direktvermarktung anreizen soll. Die Managementprämie wird zusätzlich zur EEG-Vergütung gezahlt wird und soll die zusätzlichen Kosten decken, die bei der Direktvermarktung von Strom entstehen.

Durch die Marktintegrationsleistung der Direktvermarkter ist die Managementprämie heut in der Regel höher, als die tatsächlichen Kosten der Direktvermarkter. Daher wird sie üblicherweise zwischen dem Vermarkter und Ihnen als Betreiber aufgeteilt. Das bedeutet, dass Sie durch die Direktvermarktung sogar mehr Geld verdienen können, als durch die EEG-Einspeisevergütung. So entsteht ein finanzieller Anreiz, Ihren Strom selbst zu vermarkten, anstatt sich auf die Einspeisevergütung zu verlassen.

Die EEG-Vergütung, auch bekannt als Einspeisevergütung, ist eine festgelegte Vergütung, die Betreiber von Wind- und Solaranlagen für den erzeugten Strom erhalten. Der Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet sich, den Strom aus Ihrer Wind- oder Solaranlage zu diesem festen Vergütungssatz, dem sogenannten anzulegenden Wert, für 20 Jahre abzunehmen, wodurch Anlagenbetreibern finanzielle Sicherheit geboten wird. Dies erleichtert die Finanzierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Die EEG-Vergütung fördert daher die Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem, indem sie Anreize für Investitionen schafft. Dies ist ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Deutschland.

Wenn Ihre EE-Anlage durch einen Direktvermarkter wie QUADRA energy vermarktet wird, erhalten Sie nicht den vollen anzulegenden Wert direkt vom Netzbetreiber. Der Anlagenbetreiber erhält monatlich den Marktwert des Stroms vom Direktvermarkter und zusätzlich die Marktprämie vom Netzbetreiber. Zusammen ergeben diese Zahlungen den anzulegenden Wert.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit Ihrer Windenergie- oder Solaranlagen gemäß §10b EEG. Diese Technologie ermöglicht es uns, Ihren Windpark in unser virtuelles Kraftwerk einzubinden, in Echtzeit auf Produktionsdaten zuzugreifen und bei Bedarf Ihre Anlagen ferngesteuert zu reduzieren – ein Schlüssel für die optimale Vermarktung Ihres Stroms.

Wichtig:
Eine Nichteinhaltung dieser Voraussetzung führt zu einer Sanktion gemäß §52 EEG 2023. Es, droht eine Strafzahlung in Höhe von 10 € je installiertem kW und Monat bis die Nachweise erbracht werden können.

Keine Sorge, wir sind für Sie da und machen es Ihnen leicht:
Falls in Ihrem Windpark noch keine Fernsteuertechnik installiert ist, bieten wir Ihnen beim Vertragsabschluss ein Angebot unseres Kooperationspartners an. Einfach und unkompliziert.

Falls in Ihrem Wind- oder Solarpark noch keine Fernsteuertechnik installiert ist, kontaktieren Sie gerne unsere Kooperationspartner oder einen Dienstleister Ihrer Wahl:

  • Für Solaranlagen: energy & meteo systems GmbH
  • Für Windenergieanlagen: Protea Energy GmbH

Sie können natürlich auch jeden anderen Ausrüster ansprechen. Fordern Sie dort entsprechend ein Angebot an und beauftragen Sie die Ausrüstung. Ihr Ausrüster stellt Ihnen mit dem Einbau der Fernsteuertechnik einen Einbaubeleg zur Verfügung. Diesen Einbaubeleg leiten Sie bei Bestandsprojekten vor der Vertragsunterzeichnung und bei Neubauprojekten unmittelbar nach dem Einbau der Technik an uns weiter.

Zusammenfassung der Schritte:

  1. Dienstleister kontaktieren: Wählen Sie einen unserer Kooperationspartner oder einen anderen geeigneten Dienstleister.
  2. Angebot einholen und beauftragen: Fordern Sie ein Angebot für die Ausrüstung mit Fernsteuertechnik an und beauftragen Sie den Einbau.
  3. Einbaubeleg erhalten: Lassen Sie sich nach der Installation der Technik einen Einbaubeleg ausstellen.
  4. Einbaubeleg weiterleiten: Leiten Sie diesen Einbaubeleg bei Bestandsprojekten vor der Vertragsunterzeichnung und bei Neubauprojekten direkt nach dem Einbau an uns weiter.
  5. Aufschaltung veranlassen: Beauftragen Sie Ihren Dienstleister mit der Aufschaltung in unser virtuelles Kraftwerk.