Blog

Information zum novellierten Energiewirtschaftsgesetz und die damit verbundenen Änderungen bei der Abrechnung von Redispatch

Zum 23. Dezember 2025 ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Die damit verbundenen Änderungen, insbesondere zu §14 EnWG, führen zu Anpassungen bei der Abwicklung und Vergütung von Ausfallarbeit aus Redispatch‑Maßnahmen.

Diese Änderungen sind gesetzlich sowie durch Vorgaben der Bundesnetzagentur verbindlich vorgegeben führen dazu, dass die bisherigen Regelungen entfallen.

  • Bisher wurde die Abrechnung der Ausfallarbeit aus Redispatch‑Maßnahmen zwischen dem Netzbetreiber und dem Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) / Direktvermarkter (DV) durchgeführt. Der BKV / DV wurde bilanziell oder finanziell vom Netzbetreiber ausgeglichen. Im Anschluss wurde der Anlagenbetreiber gemäß der vertraglichen Regelung für die Ausfallarbeit finanziell kompensiert.
  • Der bilanzielle Ausgleich durch den Netzbetreiber an den BKV / DV entfällt somit und es gibt keinen Direktanspruch des BKV mehr.

Neu ab 23.12.2025:

  • Durch die Gesetzesnovelle besteht gemäß §14 EnWG nun ein direkter Anspruch vom Anlagenbetreiber auf finanzielle Kompensation von Redispatch‑Maßnahmen gegenüber Ihrem Anschlussnetzbetreiber.
  • Laut Mitteilung Nr. 12 der Bundesnetzagentur zum Redispatch 2.0 erfolgt die Entschädigung der Ausfallarbeit seit dem 23.12.2025 auf Basis des sogenannten Mischpreises.
  • Der Mischpreis wird durch die Übertragungsnetzbetreiber auf der Seite www.netztransparenz.de veröffentlicht
  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die finanzielle Kompensation für Ausfallarbeit aus Redispatch-Maßnahmen künftig per Festlegung auch abweichend vom Mischpreis zu regeln. Hierzu gibt es zum aktuellen Zeitpunkt aber keine weiteren Informationen.
  • Die Auszahlung erfolgt künftig direkt durch den Netzbetreiber.
  • Der finanzielle Entschädigungs-Prozess ist nun zwischen Anlagenbetreiber und Anschlussnetzbetreiber abzustimmen.

Was tut QUADRA energy weiterhin für Sie?

Unabhängig von den gesetzlichen Änderungen können Sie sich weiterhin auf uns verlassen:

  • Auf die Vermarktung Ihrer Anlage durch QUADRA energy hat die Änderung keinen Einfluss und Ihr Vertrag mit uns hat bestand.
  • Wir erfüllen selbstverständlich weiterhin, sofern vertraglich vereinbart, die Aufgaben der Marktrollen BTR und EIV.
  • In unserem Kundenportal stellen wir Ihnen die abrechnungsrelevante Ausfallarbeit unter „Lastgang und Ausfallarbeit“ zur Verfügung. Über den Button „Lastgangdaten herunterladen“ können Sie die entsprechenden Daten bequem abrufen.
  • Darüber hinaus werden wir Ihnen die Mischpreise kurzfristig auch direkt im Kundenportal zur Verfügung stellen.
  • Mit diesen Daten können Sie entweder:
    • die Gutschriften Ihres Netzbetreibers prüfen, oder
    • selbst eine Rechnung an den Netzbetreiber stellen, sollte dieses gefordert sein.