Direktvermarktung von Strom: Der komplette Leitfaden für Anlagenbetreiber

Wie Sie mit der Direktvermarktung Ihrer Wind-, Solar- oder Biogasanlage höhere Erlöse erzielen

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Was ist Direktvermarktung?

Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energieanlagen nicht zum festen Vergütungssatz eingespeist, sondern aktiv am Strommarkt verkauft. Statt einer pauschalen Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber verkaufen Anlagenbetreiber ihren Strom – meist über einen beauftragten Direktvermarkter – direkt an der Strombörse oder über bilaterale Verträge.

Die Direktvermarktung hat sich seit ihrer Einführung im EEG 2012 zum Standard für die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien entwickelt. Heute werden über 90 Prozent der deutschen Wind- und Solarkapazität direkt vermarktet. Für Anlagen ab 100 kW installierter Leistung ist die Direktvermarktung seit 2016 sogar verpflichtend.

Wichtige Formel

Erlös = Börsenstrompreis + Marktprämie − Dienstleistungsentgelt

Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert (EEG-Vergütungssatz) und dem monatlichen Durchschnittsbörsenstrompreis aus. Dadurch sind die Einnahmen für Anlagenbetreiber in der Regel mindestens so hoch wie bei der festen Einspeisevergütung.

Der Weg zur Direktvermarktung: Eine kurze Geschichte

2000: Mit dem ersten EEG wurde die feste Einspeisevergütung eingeführt – ein garantierter Preis pro eingespeiste Kilowattstunde, der unabhängig vom Marktpreis gezahlt wurde.

2012: Das EEG 2012 führte das Marktprämienmodell als optionale Alternative zur festen Einspeisevergütung ein. Anlagenbetreiber konnten erstmals freiwillig in die Direktvermarktung wechseln und erhielten dafür eine attraktive Managementprämie.

2014: Mit dem EEG 2014 wurde die verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen ab 500 kW eingeführt. Die Managementprämie wurde schrittweise reduziert.

2016: Das EEG 2017 (in Kraft ab 2017) senkte die Schwelle für die verpflichtende Direktvermarktung auf 100 kW. Gleichzeitig wurde das Ausschreibungsverfahren für größere Anlagen eingeführt.

Heute: Die Direktvermarktung ist der Standard für alle EEG-Anlagen ab 100 kW. Das Marktprämienmodell bildet weiterhin die Grundlage der Förderung, während Power Purchase Agreements (PPAs) zunehmend an Bedeutung gewinnen – insbesondere für Post-EEG-Anlagen und förderfreie Neubauprojekte.

Zusammenfassung

  • Direktvermarktung ist der Börsenverkauf von EE-Strom über einen Dienstleister statt fester Einspeisevergütung.
  • Seit 2016 ist sie für Neuanlagen ab 100 kW verpflichtend.
  • Durch die Marktprämie sind die Einnahmen in der Regel mindestens auf dem Niveau der EEG-Vergütung.
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Die drei Modelle der Direktvermarktung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz unterscheidet drei Formen der Direktvermarktung, die sich in ihrer Förderstruktur und Zielgruppe unterscheiden.

Geförderte Direktvermarktung (Marktprämienmodell)

Die geförderte Direktvermarktung im Marktprämienmodell ist die mit Abstand häufigste Form der Direktvermarktung. Sie steht allen Anlagen offen, die Anspruch auf eine EEG-Förderung haben.

So funktioniert es: Der Anlagenbetreiber verkauft seinen Strom über einen Direktvermarkter an der Strombörse. Zusätzlich zum Börsenerlös erhält er vom Netzbetreiber eine gleitende Marktprämie, die die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem monatlichen Marktwert ausgleicht.

Die Formel der Marktprämie:

Marktprämie = Anzulegender Wert – Referenzmarktwert

Der anzulegende Wert ist der rechnerische Vergütungswert in Cent pro Kilowattstunde, den das EEG für die jeweilige Anlage vorsieht. Er wird bei Ausschreibungen durch den bezuschlagten Gebotspreis bestimmt oder ergibt sich bei kleineren Anlagen aus den gesetzlichen Vergütungssätzen.

Der Referenzmarktwert ist der monatliche, technologiespezifische Durchschnitt der Börsenpreise, gewichtet mit dem typischen Einspeiseprofil der jeweiligen Technologie (Wind onshore, Wind offshore, Solar).

Vorteile des Marktprämienmodells:

  • Garantierte Mindesterlöse durch die gleitende Marktprämie
  • Chance auf Mehrerlöse bei überdurchschnittlicher Performance
  • Marktintegration ohne existenzielles Preisrisiko

Möglichkeit zur Teilnahme an zusätzlichen Märkten (z.B. Regelenergie)Geeignet für: Alle EEG-geförderten Anlagen, insbesondere Neuanlagen ab 100 kW

Sonstige Direktvermarktung

Die sonstige Direktvermarktung bezeichnet den Verkauf von Strom ohne EEG-Förderung. Sie wird relevant, wenn die 20-jährige EEG-Förderung ausläuft oder wenn Anlagen bewusst auf Förderung verzichten.

Typische Anwendungsfälle:

  • Post-EEG-Anlagen: Windparks und Solaranlagen, deren 20-jährige Förderung abgelaufen ist
  • Merchant-Projekte: Neue Anlagen, die aufgrund günstiger Strompreise oder strategischer Überlegungen ohne Förderung gebaut werden
  • PPA-Projekte: Anlagen, die über langfristige Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements)  vermarktet werden

In der sonstigen Direktvermarktung trägt der Anlagenbetreiber das volle Marktpreisrisiko, profitiert aber auch vollständig von hohen Börsenpreisen. PPAs können dieses Risiko durch langfristige Festpreise oder Preisuntergrenzen absichern.

Geeignet für: Ausgeförderte Anlagen, (neue) Projekte mit PPA, strategische Portfolios

Sonderfall Ausfallvergütung

Die Ausfallvergütung ist die Absicherung für Anlagen, die vorübergehend keinen Direktvermarktungsvertrag haben. Sie greift automatisch, wenn der Wechsel zwischen Direktvermarktern noch nicht abgeschlossen ist oder wenn die technischen Voraussetzungen für die Direktvermarktung temporär nicht erfüllt sind.

Die Ausfallvergütung liegt deutlich unter dem anzulegenden Wert – typischerweise bei etwa 80 Prozent. Sie soll nicht als dauerhaftes Vermarktungsmodell dienen, sondern lediglich eine Übergangslösung bieten.

Wichtig: Anlagen in der Ausfallvergütung erhalten keine Marktprämie und sind von der aktiven Teilnahme am Strommarkt ausgeschlossen.

Vergleichstabelle: Alle drei Modelle

Merkmal

Geförderte DV

Sonstige DV

Ausfallvergütung

Marktprämie

Ja

Nein

Nein

Preisrisiko

Niedrig

Hoch

Keines

Erlöspotenzial

Mittel-Hoch

Sehr hoch

Niedrig

Geeignet für

EEG-Anlagen

Post-EEG, PPA

Übergang

Förderanspruch

Erhalten

Aufgegeben/keiner

Erhalten

Zusammenfassung

  • Das Marktprämienmodell ist der Standard für geförderte Anlagen und bietet geringstes Risiko.
  • Post-EEG-Anlagen nutzen die sonstige Direktvermarktung oder schließen PPAs ab.
  • PPAs bieten langfristige Preissicherheit, erfordern aber größere Anlagen und längere Vertragsbindung.

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Voraussetzungen & technische Anforderungen

Der Einstieg in die Direktvermarktung erfordert die Erfüllung technischer und organisatorischer Voraussetzungen. Diese dienen dazu, eine zuverlässige Prognose und Steuerung der Anlage zu ermöglichen.

Verpflichtende Fernsteuerbarkeit

Heute müssen alle Anlagen, die sich in der Direktvermarktung befinden fernsteuerbar sein. Das bedeutet:

  • Der Direktvermarkter muss die Einspeiseleistung der Anlage in Echtzeit abrufen können
  • Die Anlage muss auf Steuersignale des Direktvermarkters reagieren können (Abregelung der Leistung)
  • Die Datenübertragung muss gesichert und zuverlässig erfolgen

 

Die Fernsteuerbarkeit wird typischerweise über eine Steuerbox realisiert, die an der Anlage installiert wird und über eine verschlüsselte Verbindung mit dem virtuellen Kraftwerk des Direktvermarkters kommuniziert.

Messstellenausstattung

Für die Direktvermarktung ist eine geeignete Messeinrichtung erforderlich:

  • Registrierende Leistungsmessung (RLM) für Anlagen ab bestimmten Schwellenwerten
  • Viertelstündliche Messwerterfassung und -übertragung
  • Fernauslesbarkeit durch den Messtellenbetreiber und Direktvermarkter

Datenübertragung

Der kontinuierliche Datenaustausch zwischen Anlage, Direktvermarkter und Netzbetreiber erfordert:

  • Stabile Internetverbindung (LTE, DSL oder Glasfaser)
  • Kompatibilität mit den Marktprozessen (MaBiS, GPKE)
  • Sichere Datenübertragung gemäß IT-Sicherheitsstandards
Praxistipp

Die meisten Direktvermarkter stellen die notwendige Steuerbox kostenlos oder gegen eine geringe monatliche Gebühr zur Verfügung. Fragen Sie bei der Angebotsanfrage explizit nach den Kosten für die technische Ausrüstung – häufig ist sie im Dienstleistungsentgelt enthalten.

Rechtliche Voraussetzungen

Registrierung im Marktstammdatenregister

Jede Stromerzeugungsanlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert sein. Das Register dokumentiert alle relevanten Anlagendaten und ist Voraussetzung für den Erhalt von EEG-Zahlungen.

Bei der Registrierung werden erfasst:

  • Standort und technische Daten der Anlage
  • Inbetriebnahmedatum
  • Betreiberdaten
  • Vermarktungsform (Direktvermarktung, Einspeisevergütung)

Bilanzkreis-Zuordnung

Jede Anlage in der Direktvermarktung muss einem Bilanzkreis zugeordnet sein. Der Bilanzkreis ist das virtuelle „Energiekonto“, über das Erzeugung und Verbrauch gegeneinander verrechnet werden.

In der Regel übernimmt der Direktvermarkter die Bilanzkreisverantwortung für seine Kunden. Das bedeutet:

  • Der Direktvermarkter führt den Bilanzkreis
  • Prognoseabweichungen werden vom Direktvermarkter ausgeglichen
  • Kosten für Ausgleichsenergie trägt der Direktvermarkter (je nach Vertrag)

Meldepflichten

Anlagenbetreiber und Direktvermarkter haben verschiedene Meldepflichten gegenüber Netzbetreibern und Behörden:

  • Anmeldung zur Direktvermarktung beim zuständigen Netzbetreiber
  • Monatliche Meldungen zur Strommenge
  • Änderungsmeldungen bei Betreiber- oder Vermarkterwechsel

Der Weg in die Direktvermarktung: Zeitlicher Ablauf

Zusammenfassung

  • Kernvoraussetzungen sind Fernsteuerbarkeit, RLM-Zähler und Marktstammdatenregister-Eintrag.
  • Die technische Umrüstung wird oft vom Direktvermarkter unterstützt oder übernommen.
  • Auch Anlagen unter 100 kW können freiwillig in die Direktvermarktung wechseln.
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Wirtschaftlichkeit & Erlösstruktur

Die Wirtschaftlichkeit der Direktvermarktung ergibt sich aus mehreren Erlöskomponenten. Das Zusammenspiel dieser Komponenten bestimmt, wie viel ein Anlagenbetreiber tatsächlich verdient.

Erlösbestandteile in der Direktvermarktung

  1. Börsenerlöse (Markterlöse)

Der Direktvermarkter verkauft den erzeugten Strom an der Strombörse – primär im Day-Ahead-Markt und im Intraday-Handel an der EPEX SPOT. Der erzielte Preis variiert je nach Tageszeit, Wetterlage, Angebots- und Nachfragesituation.

Durch optimierte Prognosen und geschicktes Handeln können Direktvermarkter höhere Erlöse als den Durchschnittsmarktwert erzielen. Diese Mehrerlöse kommen (je nach Vertragsgestaltung) dem Anlagenbetreiber z.B. im zugut

  1. Marktprämie

Die Marktprämie wird monatlich vom Netzbetreiber ausgezahlt und gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem Referenzmarktwert aus. Bei hohen Börsenpreisen sinkt die Marktprämie – im Extremfall auf null. Bei niedrigen Preisen steigt sie entsprechend.

Rechenbeispiel:

  • Anzulegender Wert: 7,00 ct/kWh
  • Referenzmarktwert Solar (Monat X): 5,50 ct/kWh

Marktprämie: 7,00 – 5,50 = 1,50 ct/kWh

  1. Zusatzerlöse aus Flexibilität

Anlagen mit steuerbarer Erzeugung können zusätzliche Erlöse generieren:

  • Regelleistung: Vergütung für die Bereitstellung von Netzstabilisierungskapazität
  • Redispatch 2.0: Entschädigung für netzbedingte Abregelungen
  • Flexibilitätsprämie (Biogas): Zusatzförderung für flexible Fahrweise

Rechenbeispiele für verschiedene Anlagentypen

Windkraftanlage (5 MW Onshore)

Position

Wert

Jahresertrag

12.500 MWh

Durchschnittlicher Börsenerlös

6,2 ct/kWh

Marktprämie (Durchschnitt)

1,3 ct/kWh

Bruttoerlös

937.500 €

Vermarktungskosten

-25.000 €

Nettoerlös

912.500 €

PV-Anlage (750 kWp Gewerbedach)

Position

Wert

Jahresertrag

750 MWh

Durchschnittlicher Börsenerlös

5,8 ct/kWh

Marktprämie (Durchschnitt)

1,8 ct/kWh

Bruttoerlös

57.000 €

Vermarktungskosten

-2.500 €

Nettoerlös

54.500 €

Biogasanlage (500 kW, flexibilisiert auf 1 MW)

Position

Wert

Jahresstromerzeugung

4.000 MWh

Durchschnittlicher Börsenerlös

6,5 ct/kWh

Marktprämie (Durchschnitt)

1,5 ct/kWh

Flexibilitätsprämie

+40.000 €

Regelleistungserlöse

+25.000 €

Bruttoerlös

385.000 €

Vermarktungskosten

-15.000 €

Nettoerlös

370.000 €

Wichtig zu wissen

Der tatsächliche Mehrerlös hängt vom technologiespezifischen Marktwert ab. Windkraftanlagen profitieren häufig stärker, da der Marktwert von Windstrom im Jahresdurchschnitt oft über dem von Solarstrom liegt. In Hochpreisphasen kann der Mehrerlös deutlich höher ausfallen.

Vergleich: Direktvermarktung vs. Einspeisevergütung

Für Bestandsanlagen, die noch Anspruch auf die feste Einspeisevergütung haben, stellt sich die Frage: Lohnt sich der Wechsel?

Kriterium

Einspeisevergütung

Direktvermarktung

Erlösgarantie

Fest

Mindestens gleich hoch*

Mehrerlöschance

Keine

Ja (Managementprämie)

Zusatzerlöse

Keine

Regelleistung möglich

Administrativer Aufwand

Gering

Gering (via Direktvermarkter)

Marktintegration

Keine

Vollständig

Flexibilität

Keine

Monatlich wechselbar

*Im Marktprämienmodell sind die Erlöse per Definition mindestens so hoch wie die feste Einspeisevergütung. Mehrerlöse entstehen durch optimierte Vermarktung.

Fazit: Für die meisten Bestandsanlagen ist der Wechsel in die Direktvermarktung wirtschaftlich vorteilhaft – und jederzeit rückgängig zu machen.

Zusammenfassung

  • Die Direktvermarktung bringt in der Regel einen Mehrerlös gegenüber der festen Einspeisevergütung.
  • Die Marktprämie kompensiert Börsenpreisschwankungen und sichert den Förderanspruch.
  • Das Dienstleistungsentgelt liegt typischerweise bei 0,15–0,40 ct/kWh – der Zusatzerlös übersteigt diese Kosten fast immer.

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Den richtigen Direktvermarkter wählen

Die Wahl des Direktvermarkters hat erheblichen Einfluss auf Ihre Erlöse und Ihren administrativen Aufwand. Nicht alle Anbieter sind gleich – wichtige Unterschiede bestehen bei Service, Konditionen und technischer Kompetenz.

*Im Marktprämienmodell sind die Erlöse per Definition mindestens so hoch wie die feste Einspeisevergütung. Mehrerlöse entstehen durch optimierte Vermarktung.

Fazit: Für die meisten Bestandsanlagen ist der Wechsel in die Direktvermarktung wirtschaftlich vorteilhaft – und jederzeit rückgängig zu machen.

Leistungen eines Direktvermarkters

 Ein professioneller Direktvermarkter übernimmt für Sie:

Vermarktung am Spotmarkt

  • Handel im Day-Ahead- und Intraday-Markt
  • Zugang zu allen relevanten europäischen Strombörsen
  • 24/7-Trading-Desk für optimierte Preise

Prognosemanagement

  • Standortspezifische Ertragsprognosen
  • Wettermodellierung und Satellitenbildauswertung
  • KI-gestützte Prognoseoptimierung

Bilanzkreisführung

  • Fahrplanstellung gegenüber Übertragungsnetzbetreibern
  • Ausgleich von Prognoseabweichungen
  • Management der Ausgleichsenergiekosten

Abrechnung und Reporting

  • Monatliche Abrechnungen mit Netzbetreibern
  • Transparente Erlösdarstellung
  • Digitales Kundenportal mit Echtzeit-Einblick

Compliance & Meldepflichten

  • Erfüllung der Redispatch 2.0-Pflichten
  • Marktkommunikation (GPKE, MaBiS)
  • Abwicklung mit Netzbetreibern

Auswahlkriterien für Direktvermarkter

Erfahrung und Marktposition

  • Wie lange ist der Anbieter am Markt?
  • Wie groß ist das verwaltete Portfolio?
  • Gibt es nachprüfbare Referenzen?

Quadra Energy ist mit über 11.000 MW vermarkteter Leistung Deutschlands größter Direktvermarkter und seit über 15 Jahren am Markt.

Technologie und Automatisierung

  • Nutzt der Anbieter moderne Prognosetechnologie?
  • Gibt es ein digitales Kundenportal?
  • Wie erfolgt die Anbindung der Anlage?

Die Q.nect-Plattform von Quadra Energy bietet Echtzeit-Einblick in Erzeugung, Preise und Märkte – mobilfähig und intuitiv.

Service und Erreichbarkeit

  • Gibt es einen persönlichen Ansprechpartner?
  • Wie sind die Reaktionszeiten?
  • Wird die technische Anbindung unterstützt?

Zusatzleistungen

  • Bietet der Vermarkter Regelleistungsvermarktung an?
  • Ist eine PPA-Beratung möglich?
  • Gibt es White-Label-Lösungen für Projektierer?

Kosten der Direktvermarktung

Die Vergütung des Direktvermarkters kann unterschiedlich strukturiert sein:

Modell 1: Anteil an der Managementprämie Bei Bestandsanlagen erhält der Direktvermarkter einen vereinbarten Anteil der Managementprämie. Der Rest verbleibt beim Anlagenbetreiber.

Modell 2: Feste Vermarktungspauschale Bei Neuanlagen (ohne separate Managementprämie) wird oft eine feste Pauschale pro MWh vereinbart. Typische Werte liegen bei 0,2-0,5 ct/kWh je nach Anlagengröße und Technologie.

Modell 3: Performance-basierte Vergütung Einige Anbieter bieten erfolgsabhängige Vergütungsmodelle, bei denen sie an Mehrerlösen über dem Referenzmarktwert partizipieren.

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Spezialthemen & Zukunftsperspektiven

Nach der EEG-Förderung: Post-EEG-Vermarktung

Für Windkraftanlagen und Solarparks, deren 20-jährige EEG-Förderung ausläuft, stellt sich die Frage: Wie geht es weiter?

Option 1: Sonstige Direktvermarktung Die Anlage wird weiterhin am Spotmarkt vermarktet, allerdings ohne Marktprämie. Der Erlös entspricht dem reinen Börsenpreis.

Option 2: Power Purchase Agreement (PPA) Ein langfristiger Stromabnahmevertrag mit einem Abnehmer (Unternehmen, Energieversorger) sichert stabile Erlöse über mehrere Jahre.

Option 3: Kombination Viele Betreiber kombinieren eine Spotmarkt-Vermarktung mit teilweiser PPA-Absicherung, um Flexibilität und Planungssicherheit zu verbinden.

Quadra Energy bietet maßgeschneiderte Green PPAs für ausgeförderte Anlagen – mit der Option, weiterhin von hohen Börsenpreisen zu profitieren.

Kombination mit Speichern

Batteriespeicher eröffnen neue Möglichkeiten in der Direktvermarktung:

  • Peak Shaving: Speicherung von Überschussstrom und Verkauf zu Hochpreiszeiten
  • Regelleistung: Batterien können schnell reagieren und sind ideal für den FCR-Markt
  • PV-Eigenverbrauchsoptimierung: Maximierung des Eigenverbrauchs vor Einspeisung

QUADRA Energy bietet integrierte Vermarktungskonzepte für Hybridprojekte aus Erzeugung und Speicher.

Zukunft der Direktvermarktung

Der Strommarkt entwickelt sich weiter – und mit ihm die Direktvermarktung:

Contracts for Difference (CfDs): Die Bundesregierung prüft die Einführung symmetrischer Differenzverträge nach britischem Vorbild. Bei diesem Modell würden Erzeuger nicht nur Zuschüsse bei niedrigen Preisen erhalten, sondern auch Überschüsse bei hohen Preisen abgeben.

Regionale Vermarktung: Herkunftsnachweise und Regionalnachweise ermöglichen es, Strom gezielt als regionales Produkt zu vermarkten – mit Preisaufschlägen für nachweisbare lokale Erzeugung.

Sektorkopplung: Die zunehmende Integration von E-Mobilität, Wärmepumpen und Wasserstoffproduktion schafft neue Absatzmärkte und Flexibilitätsoptionen.

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Fragen & Antworten

Muss ich in die Direktvermarktung?

Ja, wenn Ihre Anlage nach dem 1.1.2016 in Betrieb genommen wurde und eine installierte Leistung von mehr als 100 kW hat. Für Bestandsanlagen vor diesem Datum ist die Direktvermarktung optional.

Die Kosten variieren je nach Anbieter und Anlagengröße. Typischerweise liegen sie zwischen 0,1 und 0,5 ct/kWh. Bei Bestandsanlagen wird oft ein Anteil der Managementprämie als Vergütung vereinbart.

Ja, ein Wechsel ist jederzeit zum Monatsende möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat.

Vom ersten Kontakt bis zum Vermarktungsstart vergehen typischerweise 6-8 Wochen.

Bei vorübergehenden technischen Störungen (z.B. Ausfall der Fernsteuerbarkeit) greift automatisch die Ausfallvergütung. Ein professioneller Direktvermarkter unterstützt Sie bei der schnellen Behebung.

Sie müssen die technischen Voraussetzungen (Fernsteuerbarkeit, Messstellenausstattung) gewährleisten und Änderungen an Ihrer Anlage melden. Die meisten operativen Pflichten übernimmt der Direktvermarkter.

Nein. Im Marktprämienmodell sind Ihre Erlöse per Definition mindestens so hoch wie die feste Einspeisevergütung. Durch optimierte Vermarktung und die Managementprämie können Sie Mehrerlöse erzielen.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Im Q.nect-Portal von Quadra Energy haben Sie jederzeit Einblick in Ihre aktuellen Erlöse.

Bei anhaltend negativen Preisen (mehr als 4 aufeinanderfolgende Stunden) kann die EEG-Förderung für diesen Zeitraum entfallen. Ein guter Direktvermarkter minimiert diese Effekte durch proaktive Abregelung.

Ja, das ist möglich und oft wirtschaftlich sinnvoll. Der nicht selbst verbrauchte Strom wird in die Direktvermarktung gegeben.

Detailthemen

Anzulegender Wert (AW)

Managementprämie

Direktvermarktung