Der Monatsmarktwert ist der durchschnittliche, profilgewichtete Börsenerlös je erzeugter Kilowattstunde aus einer erneuerbaren Technologie (z. B. Wind Onshore, Wind Offshore, Solar) für einen Kalendermonat. Er wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) monatlich berechnet und bis zum 10. Werktag des Folgemonats veröffentlicht.
Ausführliche Erklärung
Was misst der Monatsmarktwert?
Der MMW gibt an, welchen durchschnittlichen Spotmarkterlös (in ct/kWh bzw. €/MWh) eine Technologie in einem Monat erzielt hätte, wenn die gesamte Einspeisemenge dieser Technologie zum Day-Ahead-Spotpreis verkauft worden wäre. Er dient als Referenzgröße unter anderem für die Berechnung der Marktprämie im EEG.
Datenbasis und Zeitauflösung
- Preisgrundlage: Ergebnisse der Day-Ahead-Auktion der Strombörse. Seit dem 30. September 2025 (Handelstag) erfolgt die gekoppelte Day-Ahead-Auktion europaweit mit 15-Minuten-Produkten (96 Viertelstunden je Liefertag); zuvor wurden 24-Stunden-Produkte verwendet.
- Mengenbasis: Technologie-spezifische Einspeisezeitreihen (z. B. Wind Onshore, Wind Offshore, PV), mit denen die jeweiligen Viertelstunden- (früher Stunden-)preise gewichtet werden. Die Daten werden von den Übertragungsnetzbetreibern bereitgestellt.
Konsequenz der Umstellung: Der MMW bildet seit Oktober 2025 feiner ab, wann eine Technologie einspeist, da nun Viertelstundenpreise statt Stundenpreise einfließen. Dies verbessert die Abbildung von typischen Solarstrom-Mittagsspitzen oder kurzfristigen Windenergie-Schwankungen.
Berechnungsprinzip der Marktwerte
Der Monatsmarktwert wird berechnet, indem man alle Spotmarktpreise eines Monats mit der tatsächlichen Einspeisemenge der jeweiligen Technologie (z. B. Wind Onshore, Wind Offshore oder Solar) viertelstundengenau miteinander verknüpft:
- Für jede Viertelstunde wird geschaut,
– wie hoch der Day-Ahead-Preis war, und
– wie viel Strom die Technologie in genau dieser Viertelstunde eingespeist hat. - Diese Preis-Mengen-Paare werden anschließend multipliziert und über den gesamten Monat aufsummiert.
- Die Summe wird anschließend durch die Gesamterzeugung dieser Technologie im Monat geteilt.
Das Ergebnis ist der profilgewichtete Durchschnittserlös der Technologie:
also der Betrag, den eine Anlage im Mittel pro erzeugter Kilowattstunde erzielt hätte, wenn jede Kilowattstunde zum jeweiligen Day-Ahead-Preis verkauft worden wäre.
(Das exakte Vorgehen richtet sich nach den EEG-Vorgaben; die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die Werte zentral.)
Rolle im Fördermechanismus (EEG)
Der MMW ist eine zentrale Komponente der Marktprämienlogik:
Die Marktprämie ergibt sich aus der Differenz zwischen dem anzulegenden Wert (AW) und dem Monatsmarktwert (MMW) der jeweiligen Technologie.
Liegt der MMW unter dem AW, fällt eine positive Prämie an; liegt er darüber, entfällt sie für den jeweiligen Zeitraum. Die Regelungen ergeben sich aus der jeweils gültigen EEG-Fassung.
Beispiel (vereinfachend)
- Technologie: Photovoltaik (Solarenergie)
- Monatlicher PV-Monatsmarktwert: 68 €/MWh (entspricht 6,8 Cent pro Kilowattstunde)
- Anzulegender Wert (AW): 80 €/MWh
Dann gilt: Marktprämie ≈ 12 €/MWh, d. h. zum Börsenerlös aus der Direktvermarktung kommt die Differenz zum AW hinzu. Steigt der PV-MMW in einem anderen Monat auf 85 €/MWh, beträgt die Prämie 0 €/MWh (kein Aufstockungsbedarf).
Praxisrelevante Hinweise
- Technologiespezifität: Für Windenergie Onshore, Offshore Windstrom und Solarstrom werden separate Monatsmarktwerte ausgewiesen, da Einspeiseprofile und Erlösprofile unterschiedlich sind.
- Veröffentlichung & Transparenz: Die Übertragungsnetzbetreiber stellen die Monatsmarktwerte regelmäßig zur Verfügung und aktualisieren diese monatlich innerhalb der gesetzlichen Frist.
- Auswirkungen von Preisextremen: Phasen negativer Spotmarktpreise fließen direkt in den Monatsmarktwert ein und können ihn deutlich senken. Je nach EEG-Regel (z. B. 4-Stunden-Regel) kann dies auch die Förderung und die Auszahlung der Marktprämie beeinflussen.
- Feinere Zeitauflösung seit Oktober 2025: Durch die Umstellung auf 15-Minuten-Produkte in der Day-Ahead-Auktion wird der Monatsmarktwert kurzfristige Einspeise- und Preisstrukturen präziser abbilden als zuvor.
Abgrenzung & verwandte Begriffe
- Anzulegender Wert (AW): Förderbezugsgröße aus dem EEG, die meist über Ausschreibungen festgelegt wird.
- Marktprämie: Gleitende Ausgleichszahlung, die den Unterschied zwischen AW und Monatsmarktwert ausgleicht.
- Spotmarktpreis: Der Preis, zu dem Strom am Day-Ahead-Markt an der Börse gehandelt wird.
- Direktvermarktung: Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien über die Börse, bei der der Monatsmarktwert eine wichtige Rolle spielt.
Häufige Missverständnisse zum Monatsmarktwert
- „Monatsmarktwert ist mein tatsächlicher Verkaufspreis.“ – Nicht zwingend: Der Monatsmarktwert ist eine Referenzgröße; individuelle Erlöse können durch Intraday-Handel, Vermarktungskosten und Abweichungen im Einspeiseprofil variieren.
- „Monatsmarktwerte sind für alle erneuerbaren Energien gleich.“ – Falsch: Es gibt technologiegetrennte Monatsmarktwerte, da die Einspeiseprofile von Solarenergie, Windenergie Onshore und Offshore unterschiedlich sind.
- „Die Umstellung auf 15-Minuten-Produkte betrifft nur den Intraday-Handel.“ – Nein: Seit September 2025 ist auch der Day-Ahead-Spotmarkt auf 15-Minuten-Marktzeitintervalle umgestellt.