Bei der Direktvermarktung wird Strom aus einer Anlage nicht zum festen Vergütungssatz eingespeist, sondern aktiv am Markt verkauft – meist über einen beauftragten Direktvermarkter. Für EEG-Anlagen ist das häufig mit dem Marktprämienmodell verknüpft; es gibt aber auch Direktvermarktung ohne Förderung (merchant/mit PPA).
Die Kernidee von Direktvermarktung:
Der Anlagenstrom wird über Börse oder Verträge (z. B. Power Purchase Agreements, PPA) vermarktet. Operativ übernimmt ein Direktvermarkter Prognosen, Gebote im Day-Ahead/Intraday, Fahrplanmeldung, Bilanzkreisführung und die Abrechnung. Erlöse stammen aus dem real erzielten Marktpreis bzw. PPA-Preis; bei förderfähigen EEG-Anlagen kommt eine gleitende Marktprämie hinzu, die die Differenz zwischen Förderwert und Marktwert teilweise ausgleicht. Technische und organisatorische Voraussetzungen sind u. a. geeignete Messung, Datenkommunikation und in vielen Fällen Fernsteuerbarkeit (zur Einhaltung von Fahrplänen und netzseitigen Vorgaben). Risiken bleiben: Mengen-/Profilrisiken durch Wetter und Verfügbarkeit, Bilanzierungs- und Ausgleichsenergiekosten sowie Gegenparteirisiken. Vorteil der Direktvermarktung ist die unmittelbare Teilhabe an Marktpreissignalen; Nachteil ist die höhere Komplexität und das Preisrisiko.
Beispiel aus der Praxis:
Ein Windpark speist bilanziell in die Direktvermarktung ein. Im Monat ergeben sich durchschnittlich 6,2 ct/kWh Markterlös. Der gültige Förderwert für die Anlage liegt bei 7,4 ct/kWh; die Marktprämie beträgt damit rund 1,2 ct/kWh. Nach Abzug typischer Vermarktungskosten (z. B. 0,3 ct/kWh, inkl. Prognose/Handel/Abrechnung) und etwaiger Ausgleichsenergiekosten ergibt sich der Monatsnettoerlös. Steigen die Marktpreise über den Förderwert, fällt die Prämie auf null; die Anlage profitiert dann allein vom Marktpreis.
Ablauf & Rollen (kompakt):
- Prognose (Erzeugung/Last),
- Gebote & Handel (Day-Ahead, Intraday, ggf. Absicherung am Terminmarkt),
- Fahrplan & Bilanzkreismanagement,
- Messdaten/Telemetrie & ggf. Fernsteuerung,
- Abrechnung (Markterlös ± Marktprämie − Kosten).
Abgrenzung & verwandte Begriffe:
- Einspeisevergütung: Fester Satz pro kWh ohne aktiven Handel; geringeres Preisrisiko, keine Markterlöse.
- Marktprämie/Marktprämienmodell: Fördermechanismus, der Direktvermarktung von EEG-Anlagen finanziell flankiert.
- PPA (Power Purchase Agreement): Langfristiger Liefer-/Differenzvertrag; kann Teil der Direktvermarktung sein (physisch oder virtuell).
- Bilanzkreis & Ausgleichsenergie: Kontoführung und ex-post-Abrechnung von Plan/Ist-Abweichungen.
- Virtuelles Kraftwerk: Bündelt viele dezentrale (fernsteuerbare) Anlagen zur gemeinsamen Vermarktung.
Häufige Missverständnisse:
- „Direktvermarktung heißt, der Strom fließt direkt zum Kunden.“ – Physikalisch kommt immer Netz-Mix; die Zuordnung ist bilanziell/vertraglich.
- „Der Direktvermarkter übernimmt alle Risiken.“ – Operative Aufgaben ja; Preis-, Mengen- und Profilrisiken bleiben ganz oder teilweise beim Betreiber (vertraglich regelbar).
- „Mit Direktvermarktung verdient man automatisch mehr als mit der festen Vergütung.“ – Kommt auf Marktpreise, Kosten, Anlagenprofil und Vertragsgestaltung an.
- „Herkunftsnachweise (HKN) sind automatisch enthalten.“ – Nur, wenn vertraglich vereinbart; HKN-Management ist ein eigener Prozess.
- „Förderung fließt immer.“ – Gesetzliche Regeln können die Förderung bei bestimmten Preissituationen zeitweise begrenzen oder aussetzen.