Netzentgelte bezahlt der Anschlussnutzer an den Netzbetreiber für Transport, Verteilung und Bereitstellung von elektrischer Energie. Die Entgelte unterscheiden sich je nach Entnahmesituation, Netzebene (Nieder-/Mittel-/Hochspannung), Messverfahren und Leistungsanforderung. Jeder Verteilnetzbetreiber veröffentlicht hierfür jährlich Preisblätter; die Entgelte werden reguliert und genehmigt.
Zwei Grundlogiken prägen die Abrechnung:
- SLP-Kunden (Standardlastprofil; typisch Haushalt/Wärmestrom): Abrechnung über Arbeitspreis (ct/kWh) plus Grundpreis (€/Jahr); Lastprofile ersetzen die viertelstündliche Leistungsmessung.
- RLM-Kunden (registrierende Leistungsmessung; typisch Industrie/Gewerbe): Zusätzlich zum Arbeitspreis wird ein Leistungspreis (€/kW·a) auf Basis des höchsten 15-Minuten-Leistungsspitzenwerts des Kalenderjahres berechnet. Die Messung liefert einen Viertelstunden-Lastgang, der automatisiert an den Messstellenbetreiber/Netzbetreiber übermittelt wird.
Entnahmeszenarien – was ist gemeint?
- Haushaltsstrom: Klassisch über Ferraris- („Drehscheiben“-)zähler, zunehmend durch moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme (Smart Meter) ersetzt. Preislogik: Arbeitspreis + Grundpreis.
- Wärmestrom: Strom für Heizungen wie Wärmepumpen oder Nachtspeicher. Historisch häufig separater Zähler/Tarif; heute je nach Netz/Versorger teils zusammengeführt mit dem Haushaltszähler, teils weiterhin getrennt – maßgeblich sind die lokalen Preisblätter/Tarifbedingungen.
- Industrie/Gewerbe (leistungs-/RLM-gemessen): Für größere Entnahmestellen mit relevanten Leistungen/Verbräuchen; erforderlich sind viertelstündliche Messung, fernablesbare Zähler und vertraglich definierte Leistungskomponenten. Preislogik: Arbeitspreis + Leistungspreis (auf Peak) + ggf. Blindarbeit/sonstige Komponenten.
Preisbestandteile:
- Arbeitspreis (ct/kWh): Nutzungsentgelt je bezogener Kilowattstunde.
- Grundpreis (€/a): Fixer Jahresbetrag (Zähler/Anschluss, SLP).
- Leistungspreis (€/kW·a): Für RLM-Anschlüsse; bemisst sich an der höchsten gemessenen 15-Minuten-Leistungsspitze im Kalenderjahr (unabhängig davon, ob Januar oder Dezember).
- Weitere mögliche Komponenten: Entgelte/Abschläge für Blindarbeit, Messstellenbetrieb, Transformatoren, Netzzugang auf höherer Spannungsebene u. a. (je nach Netz/Anschluss).
Wichtig für Betreiber von Erzeugungsanlagen:
Bezieht eine Anlage während Wartung/Stillstand Energie aus dem Netz (z. B. Eigenbedarf, Heizungen, Lüfter, Steuerung), ist das normale Netzentnahme – sie wird wie jede andere Entnahme gemäß Messverfahren abgerechnet. Einspeiser zu sein ändert daran nichts.
Beispiele aus der Praxis:
- Haushalt: 1 Zähler, SLP-Abrechnung. Rechnung = Grundpreis (jährlich) + Arbeitspreis × kWh-Verbrauch.
- Wärmepumpe mit separatem Tarif: 2 Zähler (Haushalt + WP). Haushaltsstrom und Wärmestrom werden getrennt netzentgeltlich abgerechnet; WP-Tarife haben oft eigene Preisblätter/Schaltfenster.
- Gewerbehalle (RLM): Viertelstunden-Lastgang wird gemessen. Jahrespreis = Arbeitspreis × kWh + Leistungspreis × (höchster 15-Minuten-Peak des Jahres). Hohe, kurze Lastspitzen verteuern das Jahr – Lastmanagement kann sich lohnen.
- Windpark in Revision: Während des Stillstands bezieht die technische Infrastruktur Strom. Der Bezug wird gemäß Messung (SLP/RLM) netzentgeltlich abgerechnet; es gelten die veröffentlichten Entgelte des zuständigen Netzbetreibers.
Abgrenzung & verwandte Begriffe:
- Energielieferpreis vs. Netzentgelt: Der Lieferant stellt den Energiepreis (Beschaffung/Vertrieb) in Rechnung; der Netzbetreiber erhebt Netzentgelte. Auf Endkundenrechnungen erscheinen beide (oft durch den Lieferanten inkassiert).
- Messstellenentgelte: Separat ausgewiesene Entgelte für Messung/Kommunikation (modernes Messwesen/Smart Meter).
- SLP vs. RLM: Profil- statt Leistungsmessung vs. registrierende Leistungsmessung mit 15-Minuten-Werten.
- Umlagen/Abgaben/Steuern: Weitere Preisbestandteile neben Netzentgelten (z. B. Konzessionsabgabe, Stromsteuer). Sie sind nicht Teil der Netzentgelte, erhöhen aber die Endrechnung.
Häufige Missverständnisse:
- „Netzentgelte legt der Lieferant fest.“ – Falsch. Sie stammen vom Netzbetreiber und sind reguliert/genehmigt.
- „Als Einspeiser zahle ich bei eigener Entnahme nichts.“ – Falsch. Jede Entnahme ist entgeltpflichtig, unabhängig vom Einspeise-Status.
- „Leistungspreis zahle ich nur im Peak-Monat.“ – Nein. Es zählt der höchste 15-Minuten-Wert des gesamten Kalenderjahres.
- „Zweiter Zähler ist immer Pflicht für Wärmestrom.“ – Nicht zwangsläufig. Ob getrennt oder gemeinsam gezählt wird, hängt von Netz/Tarif und technischer Ausführung ab.
- „Mit Smart Meter wird alles billiger.“ – Nicht automatisch. Smart Meter ermöglichen genauere/zeitvariable Abrechnung; Kosten/Nutzen hängen vom Profil und Tarif ab.